Romantischer Traum oder Abhängigkeit? Heiraten hat Vor- und Nachteile. Was bringt die Ehe – und wem nützt sie am meisten?
Inhalt
Ehe: Zweck oder Liebesglück?
Ob eine Ehe Sinn macht, hat sich früher kaum eine Frau gefragt. Bis 1958 durften westdeutsche Frauen ohne die Zustimmung eines Vormunds oder Ehemanns weder arbeiten noch ein eigenes Bankkonto eröffnen oder den Führerschein machen.
Heute ist Heiraten kein Muss mehr.
Du triffst deine eigenen Entscheidungen, verwirklichst dich beruflich und bist im besten Fall finanziell unabhängig. Das kann natürlich auch in der Ehe so bleiben. Vorausgesetzt, du gehst diesen Schritt gut informiert.
Konsequenzen der Ehe
Sobald ihr vor einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten eure Eheurkunde unterschreibt, geht ihr offiziell den „Bund fürs Leben“ ein: Im Gesetz ist die Ehe auf Lebenszeit ausgelegt. Sie kann nur durch Tod oder Scheidung aufgelöst werden. Letztere kann in Extremfällen sogar unmöglich sein.
Die Ehe steht in Deutschland unter besonderem rechtlichem Schutz und ist sogar im Grundgesetz (Artikel 6) verankert.
Als verheiratetes Paar bildet ihr eine eheliche Lebensgemeinschaft mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dadurch müsst ihr aufeinander achten und seid füreinander verantwortlich.
Damit ist auch emotionale Unterstützung gemeint:
Einer von euch übernimmt mehr, wenn der andere krank, erschöpft oder überlastet ist.
Niemand von euch trifft größere Entscheidungen im Alleingang (Jobwechsel, Umzug, hohe Ausgaben).
Ihr bleibt im Kontakt, auch wenn es zwischenmenschlich anstrengend wird.
Sex als eheliche Pflicht?
Eine Ehe bietet kein Recht auf sexuelle Verfügbarkeit. Früher galt Sex als eheliche Pflicht und die Frau musste sich dem Mann fügen. Die Zeiten sind vorbei! Wenn dein Mann gegen deinen Willen mit dir schläft, ist das eine Vergewaltigung (Straftat).
Familienunterhalt
Ihr seid verpflichtet, euch durch Familienunterhalt zu unterstützen. Wie ihr das regelt, bleibt euch überlassen: Ihr stimmt ab, wer welchen Anteil an Erwerbs- und Care-Arbeit stemmt. Vor dem Gesetz sind beide Bereiche gleich viel wert.
Geht dein Ehepartner arbeiten und du bleibst zu Hause? Dann muss er dir ein angemessenes Haushaltsgeld überlassen, damit du diese Aufgabe vernünftig erfüllen kannst. Wie viel das ist, richtet sich nach eurem Lebensstandard.
Ohne eigenes Einkommen hast du auch Anspruch auf Taschengeld vom Ehepartner. Das ist für deine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse (z.B. Kino, Hobbys, Restaurant). Du musst nicht erklären, wofür du das Geld ausgibst. Normalerweise beträgt die Höhe zwischen 5 und 7% des Nettoeinkommens.
Haushalt und Hausrat
Als Eheleute lebt und wirtschaftet ihr zusammen. In der Regel führt ihr einen gemeinsamen Haushalt. Dazu gehören tägliche Dinge des Lebens wie Einkaufen, Termine ausmachen und wahrnehmen, Kochen, Putzen etc.
Alles, was ihr euch während eurer Ehezeit anschafft, zählt zum gemeinsamen Hausrat und gehört euch zu gleichen Teilen. Unabhängig davon, wer mehr verdient, oder es gekauft hat.
Individuelle Gegenstände wie Kleidung, Schmuck oder Dinge, die dem Hobby eines Ehepartners dienen, gehören nicht dazu. Das Gleiche gilt für Sachen, die in die Ehe mitgebracht wurden.
Der Ehename
Ihr könnt einen gemeinsamen Familiennamen wählen, jeder behält seinen oder einer behält seinen Namen, der andere nimmt einen Doppelnamen an. Seit dem 1. Mai 2025 könnt ihr zudem einen gemeinsamen Doppelnahmen in derselben Reihenfolge wählen.
Behaltet ihr eure jeweiligen Nachnamen bei der Heirat, bekommen eure Kinder bei Geburt automatisch einenDoppelnamen in alphabetischer Reihenfolge. Ihr könnt aber auch einen Geburtsnamen festlegen. Volljährige Kinder dürfen ihren Geburtsnamen einmalig ändern.
Die Ehewohnung
Zusammenwohnen ist für Eheleute keine Pflicht, aber der Normalfall. Eure gemeinsam genutzte Immobilie gilt als Ehewohnung. Sie steht unter besonderem Schutz – egal, wer von euch Mieter oder Eigentümer ist. Ohne richterlichen Beschluss darf keiner den anderen hinauswerfen!
Vermögen, das ihr beide mit in die Ehe bringt, bleibt weiterhin euer Eigentum. Man nennt das Anfangsvermögen. Sobald ihr heiratet, gründet ihr jedoch automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet:
Alles, was ihr von nun an verdient oder erwirtschaftet, gehört euch beiden zu gleichen Teilen. Das gilt auch für alle Gewinne, die aus euren Anfangsvermögen entstehen (Zinsen, Mieteinnahmen usw.). Bei einer Scheidung wird dieser Zugewinn hälftig unter euch aufgeteilt (Zugewinnausgleich).
05.10.2025
Ablauf einer Scheidung – vom Antrag bis zum Gerichtstermin
Ihr wollt keine Zugewinngemeinschaft sein? Dann müsst ihr in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren. Im Scheidungsfall gibt es dann keinen Zugewinnausgleich. Jeder behält sein Vermögen für sich.
Aber Vorsicht! Wenn ihr Kinder wollt, hast du durch Schwangerschaft und Erziehungszeit finanzielle Nachteile. Eventuell verlierst du den Anschluss an Karriere und Arbeitsmarkt.
Was ist, wenn du krank wirst oder das Leben dir andere Fallen stellt? Bei einer Scheidung bist du unter Umständen finanziell nicht abgesichert. Gütertrennung ist nur fair, wenn ihr beide finanziell gut dasteht.
Finanztipp
Habt ihr Gütertrennung vereinbart und dein Ehepartner stirbt, musst du das Erbe voll versteuern. In einer Zugewinngemeinschaft ist ein Viertel steuerfrei!
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Das Erbendilemma, das durch Gütertrennung entsteht, könnt ihr umgehen, indem ihr stattdessen eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gründet. In dieser könnt ihr regeln, dass der Zugewinnausgleich nur im Falle einer Scheidung ausgeschlossen wird.
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft macht Sinn, wenn:
ihr beide unabhängig bleibt. Das bedeutet kinderlos und erwerbstätig.
vor der Heirat große Vermögensunterschiede bestehen. Das soll verhindern, dass „nur wegen des Geldes“ geheiratet wird.
Heiraten und dadurch Steuern sparen geht dank des Ehegattensplittings. Hier werden beide Einkommen zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Die Steuerlast, die auf diese Summe anfällt, wird wieder verdoppelt.
Dem Ehegattensplitting müssen beide zustimmen. Danach rutscht der schlechter Verdienende in die Steuerklasse 5 und der Besserverdienende in die Steuerklasse 3, auf die über das Jahr alle Steuervorteile übertragen werden.
Der Vielverdiener zahlt in Folge wenig Steuern, der schlechter Verdienende hingegen viel.
Wer profitiert?
In den meisten Fällen profitieren die Ehemänner von Steuerklasse 3. Genauer gesagt mehr als drei Viertel.
Quelle: Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 – aktuelle Zahlen
Die Steuerlast ist durch das Ehegattensplitting insgesamt niedriger als bei nicht verheirateten Paaren. Aber: Es ist vor allem für Männer eine feine Sache, weil es das alte Rollenbild fördert: Der Mann verdient das Geld, die Frau leistet unbezahlte Care-Arbeit und arbeitet maximal in Teilzeit. Das macht Frauen finanziell abhängig.
Teilzeitarbeit von verheirateten Frauen wirkt durch das Ehegattensplitting oft so, als sei sie weniger wert. Ihr könnt euch deshalb bewusst für die Steuerklasse 4 entscheiden. Die gemeinsame Steuer steigt, aber deine Arbeit wird fair anerkannt.
Heiraten hat Vorteile
Eine Ehe, die „bis ans Ende eurer Tage“ bestehen bleibt, bringt euch als Paar viele finanzielle und rechtliche Vorteile:
Schenken und erben
Eheleute können sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken oder vererben. Bei nicht verheirateten Paaren sind es nur 20.000 Euro. Und wenn ein Partner das Familienheim an den anderen überträgt, ist das sogar komplett steuerfrei. Unabhängig vom Wert der Immobilie.
Was gilt als Familienheim?
Das ist eine Immobilie, in der ihr wohnt. Dies kann sowohl ein Haus als auch eine Wohnung oder ein Geschäftsgrundstück o.ä. sein und auch gemischt genutzt werden (Teilvermietung, Firma usw.).
Außerdem könnt ihr euch weitere Erbvorteile verschaffen durch ein Ehegattentestament.
Eheliche Kinder
Für Kinder, die in eine bestehende Ehe hineingeboren werden, gilt: Dein Mann ist der rechtliche Vater (sogar, wenn der Erzeuger ein anderer ist). Beide Elternteile erhalten außerdem automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Euer Kinderwunsch bleibt unerfüllt und ihr möchtet euch einer Kinderwunschbehandlung unterziehen? Das zahlt die Krankenkasse – aber nur wenn ihr verheiratet seid. Möchtet ihr ein fremdes Kind adoptieren? Auch das geht nur mit Trauschein.
Aufenthaltsgenehmigung
Ist einer von euch ausländischer Staatsbürger, seid ihr ein binationales Paar. Für nicht EU-Bürger bietet die Ehe die einzige Möglichkeit, auf Dauer in Deutschland zusammen zu leben.
Die Voraussetzungen, die ihr für eine Heirat erfüllen müsst, sind abhängig von der Nationalität. Auskunft bekommst du in der Botschaft/dem Konsulat des betreffenden Landes.
Wenn deine Ehe in die Brüche geht, darf die/der schlechter Verdienende nicht in den finanziellen Abgrund rutschen. Deshalb kann sie/er vom Besserverdienen Partner bis zur Scheidung Trennungsunterhalt oder sogar nachehelichen Unterhalt (über die Scheidung hinaus) verlangen.
Diese Absicherung gibt es nicht, wenn du unverheiratet bist.
Viele Versicherungen bieten Pakete und Vergünstigungen für Ehepartner und Kinder an. Richtig angestellt spart das viel Geld. Das Beste: Familienmitglieder können beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert werden. Das geht, wenn sie:
nicht selbst versichert sind.
nicht hauptberuflich selbständig sind.
mit ihrem regelmäßigen Einkommen nicht über einer bestimmten Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) liegen. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung jährlich festgelegt.
einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
nicht von der Versicherung befreit oder versicherungsfrei sind.
Hinterbliebenenrente
Wenn dein Ehepartner verstirbt, hast du Anspruch auf Witwenrente. Voraussetzungen für den Anspruch:
Deine Ehe besteht seit mindestes einem Jahr. Ausnahme: Dein Partner stirbt bei einem Unfall.
Dein Partner hat mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Ausnahme: Er ist durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen oder hat schon Rente bezogen.
Als Ehepartner dürft ihr im Notfall über die Gesundheitsangelegenheiten des anderen entscheiden. Das regelt das Ehegattennotvertretungsrecht. Das gilt etwa, wenn einer von euch bewusstlos ist oder im Koma liegt.
Ihr dürft dann füreinander Heilbehandlungen festlegen und Behandlungsverträge abschließen.
Das Ehegattennotvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt.
Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, stehen die dort aufgelisteten Anweisungen über den Entscheidungen des Ehepartners.
Das Ehegattennotvertretungsrecht ist ungültig, wenn:
einer von euch vorher (auch formlos) bekanntgegeben hat, dass er nicht vom anderen vertreten werden möchte.
ein Gericht für die Gesundheitsangelegenheiten bereits einen rechtlichen Betreuer bestellt hat.
Eine Vorsorgevollmacht sollte jedes Ehepaar gegenseitig abschließen. Ist einer nicht mehr handlungsfähig, kann der andere ihn vertreten. In gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten.
Zeugnisverweigerungsrecht
Ist einer von euch straffällig geworden? Als Eheleute dürft ihr gegeneinander die Zeugenaussage vor Gericht und bei der Polizei verweigern.
Diese Regelung gilt auch für Verlobte und bleibt sogar nach Trennung oder Scheidung bestehen.
Bevor du „Ja“ sagst
Eine Ehe treibt Frauen, vor allem wenn sie Kinder bekommen, schnell in die finanzielle Abhängigkeit. Darum sichere dich ab! Schließt einen Ehevertrag, bevor ihr euch das Ja-Wort gebt.
Darin könnt ihr z. B. vereinbaren, dass dein Ehepartner für dich vorsorgt für Ausfallzeiten bei Schwangerschaften, durch Kindererziehung oder Krankheit. Ihr könnt Vermögen einbinden oder ausschließen uvm.
Die Ehe ist nicht unbedingt der sichere Hafen, als der sie oft angepriesen wird. Sie macht dein Leben nicht auf Dauer besser, schöner oder glücklicher. Viele Menschen heiraten mit falschen Erwartungen. Bevor du diese Entscheidung triffst, stelle dir diese vier Fragen:
Fühlt sich Heiraten wie der nächste logische Schritt an, weil „man“ das so macht?
Gehst du diesen Weg aus Angst vor dem Alleinsein?
Trägt dich der Wunsch, endlich „anzukommen“, gewählt zu werden und dazu zu gehören?
Gibst du dem Druck von außen nach (Partner, Freunde, Verwandte)?
All das sind keine guten Voraussetzungen, um eine Ehe einzugehen. Denn was aus solchen Motiven heraus geschlossen wird, trägt selten langfristig. Rund 40 Prozent aller Ehen in Deutschland werden wieder geschieden.
Die entscheidende Frage:
„Sind wir bereit, Verantwortung füreinander zu übernehmen, auch wenn es unbequem wird?“ Wenn du dazu aus vollem Herzen Ja sagen kannst, bist du bereit.
Ehepaare profitieren vom Ehegattensplitting. Außerdem erhalten sie einen größeren Steuerfreibetrag (500.000 EUR) beim gegenseitigen Erben oder Schenken. Die bewohnte Immobilie ist sogar komplett von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit. Im Falle einer Scheidung sind Eheleute sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet und erhalten einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich (vorausgesetzt, es wurde nichts Gegenteiliges in einem Ehevertrag vereinbart).
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Gehen zwei Menschen den Bund der Ehe ein, und haben sie in einem Ehevertrag nichts anderes vereinbart, gründen sie automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Alles, was sie von da an verdienen, erwirtschaften oder ansparen, gehört beiden zu gleichen Teilen. Unabhängig davon, wer mehr einbringt. Was beide vor der Eheschließung besessen haben, gehört zum Anfangsvermögen und bleibt deren Eigentum. Gewinne aus diesem Anfangsvermögen fließen allerdings während der Ehezeit ebenfalls in die Zugewinngemeinschaft.
Was ist Gütertrennung?
Wollen verheiratete Paare keine Zugewinngemeinschaft sein, können sie in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren. So bleibt das, was jeder Ehepartner erwirtschaftet in seinem Besitz. Kommt es zur Scheidung, gibt es keinen Zugewinnausgleich. Gütertrennung mach Sinn, wenn beide finanziell in etwa gleich gut dastehen.
Was ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft?
Haben Eheleute Gütertrennung vereinbart, entgehen sie nicht nur dem Zugewinnausgleich im Scheidungsfall. Sie verlieren auch ihre ehelichen Steuerfreibeträge bei Erbe und Schenkung. Um dem zu entgehen können sie alternativ eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gründen. So können sie regeln, dass der Zugewinnausgleich nur im Falle einer Scheidung ausgeschlossen wird. Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge bleiben erhalten.
Was ist Ehegattensplitting?
Verheiratete können durch das Ehegattensplitting Steuern sparen. In diesem Fall wird der schlechter Verdienende in die höher besteuerte Steuerklasse 5 und der Besserverdiener in die niedrig besteuerte Steuerklasse 3 eingeordnet. Auf den Ehepartner mit der Steuerklasse 3 werden alle Steuervorteile übertragen. Kritik: Das Ehegattensplitting kommt vor allem Männern zugute, da sie größtenteils die Hauptverdiener sind. Es fördert das alte Rollenbild der Frau, die Care-Arbeit leistet und höchstens Teilzeit arbeitet.
Was ist das Ehegattennotvertretungsrecht?
Kann ein Ehepartner sich nicht selbst vertreten, weil er z.B. bewusstlos ist oder im Koma liegt, tritt das Ehegattennotvertretungsrecht in Kraft. Dadurch kann der andere Partner im Notfall über dessen Gesundheitsangelegenheiten entscheiden. Das Ehegattennotvertretungsrecht ist auf 6 Monate begrenzt. Liegt eine Patientenverfügung vor, sind die darin festgehaltenen Anweisungen vorrangig. Außerdem wird das Ehegattennotvertretungsrecht durch eine Vorsorgevollmacht ausgehebelt. Und es ist unwirksam, wenn bekannt ist, dass ein Partner die Vertretung nicht wünscht oder das Gericht einen rechtlichen Betreuer für Gesundheitsangelegenheiten bestellt hat.
Heiraten kann ein wunderschönes Ritual für ein Liebespaar sein. Neben all der Romantik sollten aber vor allem Frauen mit Kinderwunsch die Gefahr der Altersarmut nicht aus den Augen verlieren.
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