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Bei einer Trennung macht es einen großen Unterschied, ob du verheiratet bist oder nicht. Für unverheiratete Paare gibt es keine Gesetze, die das Zusammenleben oder die Trennung regeln. Nach einer Hochzeit ist das anders: Dadurch bekommt ihr als Paar den Status „eheliche Lebensgemeinschaft“ und seid per Gesetz füreinander verantwortlich.
Als Ehepaar seid ihr durch Rechte und Pflichten aneinander gebunden. Das bleibt auch in der Trennungszeit so. Ihr müsst also weit mehr als nur das Zwischenmenschliche in den Griff bekommen.
Wer zahlt wieviel Unterhalt? Was geschieht mit euren gemeinsamen Kindern? Wer bleibt in der Wohnung? Wie teilt ihr Finanzen und Hausrat auf?
In sehr vielen Fällen läuft die Trennung vom Ehepartner auf eine Scheidung hinaus. Damit du den Scheidungsantrag überhaupt stellen kannst, müsst ihr ein Trennungsjahr hinter euch bringen. In diesem Zeitraum könnt ihr eure Angelegenheiten regeln und eure Entscheidung überdenken.
Trennung ja, aber bitte mit Vorsicht
Als Ehepartner getrennte Wege zu gehen, führt oft zu Konflikten. Ihr müsst euer Leben neu sortieren, viele Dinge klären und seid emotional verletzt. Diese explosive Mischung kann sich hochschaukeln, bis du etwas Unüberlegtes tust. Das kann böse Konsequenzen haben. Lass es nicht so weit kommen und informiere dich gründlich, bevor du die Trennung verkündest.
Ein gekränkter Ex-Partner kann dir viele Steine in den Weg legen. Zum Beispiel wichtige Dokumente verschwinden lassen, euer gemeinsames Konto leerräumen oder beim Scheidungstermin behaupten, ihr wärt nie getrennt gewesen. Davor kannst du dich schützen, indem du dir eine Strategie zurechtlegst.
Handle nicht voreilig!
Die Wohnung in Abwesenheit des anderen komplett ausräumen oder das gemeinsame Bankkonto plündern – beides ist strafbar!
Wann brauche ich einen Anwalt?
Es ist kein Muss, aber ratsam: Nimm vor der Trennung Kontakt zu einer Anwältin/einem Anwalt für Familienrecht auf. Spätestens, wenn vor Gericht eure Scheidung verhandelt wird, herrscht ohnehin Anwaltspflicht.
Ein erster Anruf beim Anwalt ist normalerweise kostenlos. Für eine ausführliche Erstberatung zahlst du in der Regel zwischen 100 und 250 Euro.
Du kannst dir keinen Anwalt leisten?
Hast du kein eigenes Einkommen, teile das deinem Rechtsbeistand mit. Er/Sie wird dir helfen, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Damit beträgt dein Eigenanteil maximal 15 Euro.

Das Trennungsjahr
Eine Scheidung ist nur möglich, wenn du dich zuvor von deinem Ehepartner getrennt hast. Dazu braucht es ein Trennungsjahr. In diesen 12 Monaten könnt ihr eure Angelegenheiten regeln, den Alltag neu organisieren und die Trennung noch einmal überdenken.
Das Trennungsjahr ist gesetzlich geregelt
Es wird vorausgesetzt, um im Anschluss den Scheidungsantrag einreichen zu können.
Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag der Trennung von „Tisch und Bett“: Ihr müsst räumlich getrennt leben, eure Haushalte und Finanzen getrennt voneinander führen, in getrennten Betten schlafen, und dürft keine sexuelle Beziehung miteinander führen.
Der einfachste Weg: Einer von euch beiden zieht aus!
Die Trennung ist auch unter einem Dach machbar. Der Wille zur Trennung muss dabei durch die „Trennung von Tisch und Bett“ deutlich erkennbar sein. Dafür müsst ihr die Zimmer so aufteilen, dass jeder ausschließlich „seine“ Bereiche nutzt.
Gemeinschaftsräume wie WC, Bad und Küche dürft ihr teilen. Schaut ihr abends zusammen auf dem Sofa Serien oder frühstückt morgens zu zweit, ist das rechtlich gesehen keine Trennung!
Das Trennungsjahr ist vorüber und mindestens einer von euch will sich immer noch trennen? Dann gilt eure Ehe als gescheitert und kann geschieden werden.
Übrigens: Bist du erst kurz verheiratet oder trennst dich in der Hochzeitsnacht, muss das Trennungsjahr trotzdem eingehalten werden.

05.10.2025
Ablauf einer Scheidung
Der Endspurt nach dem Trennungsjahr
Trennungsbrief und Trennungswille
Du solltest deinem Ehepartner deinen Trennungswunsch schriftlich in einem Trennungsbrief mitteilen. Fertige dir eine Kopie an und bewahre sie gut auf. Dieser Brief dient später als Grundlage für den Scheidungsantrag.
Übergebe den Trennungsbrief persönlich vor Zeugen oder schicke ihn per Einschreiben. Besser: Lasse ihn direkt von einem Anwalt verfassen. Er weiß am besten, welche Unterlagen du für die Berechnung des Unterhalts einfordern musst. Außerdem werden alle Fristen eingehalten und keine wichtigen Schritte übersehen
Wenn ihr vernünftig miteinander kommunizieren könnt, ist eine Trennungsvereinbarung möglich. Darin haltet ihr neben dem Trennungsdatum alle weiteren Absprachen (Aufenthalt der Kinder, Höhe der Unterhaltszahlungen, Aufteilung des Hausrats usw.) fest.
Kann ich das Trennungsjahr vorverlegen?
In der Regel müsst ihr das Trennungsjahr einhalten. Wenn ihr den Zeitpunkt der Trennung nach vorne datiert, um die Scheidung früher einzureichen, begeht ihr eine Straftat (Prozessbetrug)!
Der Richter prüft normalerweise nicht nach, ob ihr die Wahrheit sagt. Es besteht jedoch das Risko, dass dein Ehepartner es sich anders überlegt und vor Gericht den wahren Trennungstag nennt. Die Folge: Der Scheidungsantrag wird zurückgewiesen und ihr zahlt die Gebühren.

Sonderfall unzumutbare Härte
Das Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden, wenn eine „unzumutbare Härte vorliegt“. Das ist der Fall, sobald euer Zusammenleben unerträglich oder sogar gefährlich ist. Hier fünf Beispiele:
- Dein Ehegatte bedroht bzw. misshandelt dich, deine Kinder oder nahe Angehörige körperlich oder psychisch.
- Dein Partner ist alkohol- oder drogenabhängig und verweigert einen Entzug.
- Dir wurde bei der Eheschließung verschwiegen, dass dein Partner eine Haftstrafe antreten muss.
- Du bist schwanger mit dem Kind eines anderen.
- Die Ehe wurde nur für einen Aufenthaltstitel geschlossen.
Vorsicht!
Einen Härtefall musst du im Scheidungsantrag begründen und auch beweisen (Zeugenaussagen, ärztliche Atteste usw.). Gibt es geringste Zweifel, wird das Familiengericht deinen Antrag zurückweisen. Die anfallenden Gebühren zahlst dann du.
Eine Härtefallscheidung wird nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt!
Bei einer Härtefallentscheidung kann die Ehe frühzeitig geschieden werden. Jedoch: So ein Verfahren ist sehr anspruchsvoll. Hinzu kommt der normale Aufwand eines Scheidungsantrags. Die Härtefallentscheidung zieht sich meist länger hin als das Trennungsjahr selbst! Deswegen ist dieser Weg nur in seltenen Fällen empfehlenswert.
Kann das Trennungsjahr unterbrochen werden?
Manchmal wollen es getrennt lebende Ehepartner noch einmal miteinander versuchen und wieder zusammenziehen. Ist dies nur von kurzer Dauer, hat das keine Konsequenzen: Das Trennungsjahr wird dadurch nicht unterbrochen und beginnt auch nicht von vorne.
Problematisch wird es, wenn das Zeitfenster, in dem ihr die Beziehung fortführt, zu groß ist. Dies kann zur Ablehnung des Scheidungsantrags führen. Scheitert eure Partnerschaft erneut, müsst ihr das Trennungsjahr noch einmal komplett durchlaufen. Ein Versöhnungsversuch kann unterschiedlich ausgelegt werden.
Beispiele:
Ihr seid seit 10 Monaten getrennt und euer Versöhnungsversuch dauert länger als drei Monate: Damit setzt ihr quasi eure Ehe fort. Das Trennungsjahr verliert seine Gültigkeit.
Ihr lebt seit zwei Jahren getrennt: Hier kann das Familiengericht die Dauer der Versöhnung großzügiger betrachten. Das Trennungsjahr muss nicht unbedingt unterbrochen werden.
Ihr rauft euch im Trennungsjahr häufiger zusammen, und das Ganze artet zu einer On-Off-Beziehung aus: Es wird schwierig, die Ehe als gescheitert zu betrachten. Widerspricht dein Partner dem Scheidungsantrag, kann der Richter diesen für ungültig erklären.
Wer bekommt die Kinder?
Hab ihr gemeinsame Kinder, steht eine große Entscheidung an: Bei wem soll der Nachwuchs in Zukunft leben? Im klassischen Fall bei demjenigen, der sich bisher vorwiegend gekümmert hat. Je nach Lebenssituation bieten sich auch andere Umgangsmodelle an.
Leider kommt es bei diesem Thema oft zum Streit. Der Klassiker: Dein Ehepartner droht damit, dir die Kinder wegzunehmen. Keine Angst, das sind das nur leere Worte! Er hat dazu keine Rechtsgrundlage. Durch die Ehe habt ihr automatisch auch nach der Trennung das gemeinsame Sorge- und Umgangsrecht.

Das Sorgerecht umfasst die Verpflichtung und das Recht von euch Eltern, für euer minderjähriges Kind zu sorgen. Sowohl finanziell als auch persönlich. Es geht vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen und seine Anliegen zu vertreten.
Das Umgangsrecht berechtigt und verpflichtet euch zum Umgang mit eurem Kind. Es soll die Eltern-Kind-Beziehung pflegen und stärken.
Ihr seid gesetzlich dazu verpflichtet, euch zum Wohle eures Kindes zu einigen. Gelingt euch das nicht, müsst ihr eine Beratungsstelle der Kinder- und Jugendhilfe aufsuchen. Auch ein Familienrichter wird euch dorthin verweisen, bevor er sich einmischt.
Wo willst du wohnen?
Bei einer Trennung vom Ehepartner stellt sich die Frage: Wer zieht aus und wer kann bleiben? Grundsätzlich gilt: Seid ihr verheiratet und wohnt gemeinsam in einem Haus oder einer Wohnung (oder nutzt diese Immobilie regelmäßig), gilt das als eure Ehewohnung.
Bleiberecht für beide
Im Familienrecht steht die Ehewohnung bis zur rechtskräftigen Scheidung unter besonderem Schutz: Es ist also egal, ob ihr den Wohnraum gemietet habt oder einer von euch Eigentümer ist.
Ohne richterlichen Beschluss darf keiner den anderen hinauswerfen!
Ziehe nicht überstürzt aus. Vor allem mit Kindern macht es Sinn, in der Ursprungswohnung zu bleiben. Wenn du die Wohnung verlässt und über 6 Monate nicht den Wunsch äußerst, wieder einzuziehen, verfällt dein Nutzungsrecht. Das heißt: Bis zum endgültigen Scheidungsbeschluss hast du auf die Ehewohnung keinen Anspruch.
Willst du definitiv ausziehen, begib dich rechtzeitig auf Wohnungssuche. Im Idealfall hast du eine neue Bleibe, bevor du deinen Partner über die Trennung informierst.
Ihr kommt nicht auf einen Nenner?
Werdet ihr euch nicht einig, muss ein Gericht über die Zuweisung bzw. Teilzuweisung von Haus oder Wohnung entscheiden. Dazu musst du einen Antrag beim Familiengericht stellen. In der Regel darf vorläufig (bis zur rechtskräftigen Scheidung) derjenige wohnen bleiben, der die Kinder betreut.
Die Wohnung kann dir nur komplett überlassen werden, wenn es unzumutbar ist, mit deinem Ex weiterhin dort zu leben. Man nennt das „unbillige Härte“. Dies ist etwa der Fall, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr oder häusliche Gewalt im Spiel ist. Ein Familienrichter muss dann im Sinne des Gewaltschutzgesetzes eine sogenannte Härtefallentscheidung treffen.

Rechte und Pflichten in der Trennungszeit
Während ihr getrennt lebt, genießt ihr die Vorteile eines Ehepaares. Familienversicherungen bleiben bestehen. Wart ihr bisher steuerlich gemeinsam veranlagt, profitiert ihr weiterhin vom Ehegattensplitting.
Alles ist so geregelt, dass ihr auf Wunsch jederzeit die Ehe wieder aufnehmen könnt.
Unterhalt nach der Trennung
Geld ist bei einer Trennung vom Ehepartner das Streit-Thema Nummer eins. Vor allem, wenn sich der Zahler weigert oder finanziell schlecht dasteht. In solchen Fällen kann der andere von Armut betroffen sein. Hier gibt es Leistungen des Staates wie Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe und Wohngeld.
Kindesunterhalt
Wer die Kinder hauptsächlich betreut, hat ab Tag eins der Trennung Anspruch auf Kindesunterhalt. Diesen muss der andere Elternteil zahlen. Die Höhe hängt vom Einkommen ab. Bei kleinen Kindern (in der Regel unter 3 Jahren) wird zusätzlich Betreuungsunterhalt fällig.

04.10.2025
Kindesunterhalt berechnen – Das kannst du jetzt selbst
Trennungsunterhalt
Der besser Verdienende muss demjenigen mit geringerem Einkommen bis zur rechtskräftigen Scheidung (in der Regel maximal drei Jahre) Trennungsunterhalt bezahlen.
Der Betrag wird unter anderem anhand des Gehalts berechnet. Der Selbstbehalt (ein gesetzlich festgelegtes Minimum, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken) darf dabei nicht unterschritten werden.
Alle Unterhaltsansprüche stellst du im zuvor genannten Trennungsbrief, indem du Einkommensnachweise und eine Auskunft über das Vermögen deines Expartners einforderst. Das überlässt du am besten einem Anwalt.
Beachte die Reihenfolge:
Kindesunterhalt geht vor Trennungsunterhalt!
Wenn der zahlungspflichtige Elternteil aus finanziellen Gründen nicht mehr als den Kindesunterhalt zahlen kann, muss der andere auf Trennungsunterhalt verzichten.
Gemeinsamer Hausrat: Wem gehört was?
Wer bekommt die Lieblingspfanne? Was geschieht mit der gemütlichen Familiencouch? Alles, was ihr euch während der Ehezeit angeschafft habt, zählt zum gemeinsamen Hausrat und ist somit gemeinsames Eigentum.
Individuelle Gegenstände wie Kleidung, Schmuck oder Dinge, die dem Hobby eines Ehepartners dienen, gehören nicht dazu und müssen nicht geteilt werden. Das Gleiche gilt für Sachen, die in die Ehe mitgebracht wurden. Doch es gibt es Ausnahmen:
Sonderfall Auto
Du benötigst das Auto, das deinem Ehepartner gehört, um den Familien-Alltag zu meistern (Einkaufen, Kinder fahren usw.)? Dann darfst du es weiterhin nutzen.
Der Eigentümer bleibt trotzdem Eigentümer.
Wer die Haushaltsgegenstände dringender braucht, darf sie vom anderen einfordern. Das ist der Fall, wenn es dem Wohl der Kinder dient, oder wenn ein Ehegatte stärker auf die Dinge angewiesen ist.
Beispiel: Du bleibst mit den Kindern in der Ehewohnung? Dann bist du eher auf den Kühlschrank angewiesen als dein Ex.
Die Gegenstände forderst du entweder mündlich oder schriftlich von deinem Ehepartner ein. Wenn gar nichts geht, muss dein Anwalt Klage einreichen. Das ist jedoch nur in dringenden Fällen anzuraten, denn damit erhöhen sich die Gerichtskosten.

03.09.2025
Angst vor den Scheidungskosten?
Wer streitet, zahlt.
Die Aufteilung (bzw. Zuteilung durch das Gericht) von Haushaltsgegenständen in der Trennungszeit gilt immer nur vorläufig: Ihr könnt jederzeit Gegenstände vom anderen ein- oder zurückfordern. Seid ihr euch uneinig, wird die Entscheidung im Scheidungsverfahren gefällt.
Gemeinsame Konten
Viele Ehepartner führen ein Girokonto als Gemeinschaftskonto. Solche Konten solltet ihr nach der Trennung auflösen. Überziehungsschulden werden dabei ebenso wie Guthaben hälftig unter euch aufgeteilt.
Unbedingt trennen!
Bezahlt eure persönlichen Lebenskosten auf keinen Fall weiterhin von einem gemeinsamen Konto! Das widerspricht der „Trennung von Tisch und Bett“. Es kann vor Gericht zur Aberkennung des Trennungsjahres und damit zum Scheitern des Scheidungsantrags führen.
Bei einem Gemeinschaftskonto geltet ihr beide als gleichwertige Vertragspartner. Räumt einer von euch das Konto ohne die Zustimmung des anderen leer, so macht er sich strafbar. Der Geschädigte kann seinen Anteil einklagen.
Spätestens im Scheidungsverfahren wird darüber verhandelt. In solchen Fällen ist es aber schwierig, das Geld zurückzufordern, wenn der andere es bereits ausgegeben hat. Außerdem musst du das einwandfrei beweisen können.
Tipp:
Hebe alle Kontoauszüge aus den Monaten vor der Trennung auf. Leite deine Geldeingänge (z.B. Kindergeld, Lohn, Renten) direkt nach der Trennung auf ein eigenes Konto um.
Gemeinsame Kredite
Habt ihr während der Ehe Kredite aufgenommen, zum Beispiel für das Auto oder eine Immobilie? Dann bleibt ihr nach der Trennung beide in der Haftung: Stellt einer von euch die Rückzahlungen ein, kann die Bank das Geld beim anderen einfordern. Im schlimmsten Fall musst du die Schulden deines Expartners übernehmen.
Wenn es hart auf hart kommt
Du kannst die Kreditraten nicht mehr begleichen? Vereinbare bei der Caritas einen Termin zur kostenlosen Schulden- und Insolvenzberatung.
Trennung ohne Scheidung: ist das ratsam?
Keiner zwingt euch zur Scheidung. Ihr dürft bis ans Ende eurer Tage in Trennung leben. Gründe für so eine Entscheidung sind meist finanzielle Vorteile (Ehegattensplitting, Familienversicherung). Hinzu kommt die Angst vor den Scheidungskosten.
Doch es gibt auch Nachteile: Wer sich nicht scheiden lässt, erarbeitet Rentenpunkte für den gering Verdienenden. Ihr bleibt füreinander verantwortlich und haftet für die Schulden des andern. Ohne Ehevertrag gehört alles, was ihr erwirtschaftet (z.B. Gehalt, Mieteinnahmen, Erbe), weiterhin euch beiden. Und zwar zu gleichen Teilen.
Hilfestellen
Du traust dir die Trennung nicht alleine zu und benötigst Unterstützung?
Hilfe und Beratung sowie die Möglichkeit zur Mediation bekommst du hier schnell und kostenlos:
Beratung und Unterstützung zum Thema Trennung und Trennungsfolgen sowie bei sozialen und finanziellen Fragen. Per Online-Beratung oder direkt vor Ort: Die Caritas in deiner Nähe
Beratung und Unterstützung rund ums Kind bei Trennung. Behördenfinder: Dein Jugendamt vor Ort
Ihr zankt euch um die Kinder und braucht einen Streitschlichter?
Hier findest du neben dem Jugendamt die zwei größten Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe:
Fachverband der Deutschen Caritas. Erstkontakt telefonisch: 0761 200-756 oder per E-Mail: bvke@caritas.de. Nähere Informationen findest du hier.
Eine Einrichtung der evangelischen Kirche. Hier findest du deine Hilfestelle vor Ort.
Alle Quellenangaben findest du in diesem Dokument.
FAQ
Wie trenne ich mich richtig?
Sobald einer von euch beiden ausgezogen ist, oder ihr innerhalb der Wohnung räumlich getrennt lebt, solltest du deinem Ex-Partner einen Trennungsbrief zukommen lassen. Darin enthalten: Trennungsdatum, dein Trennungswille und die Forderungen nach Unterhalt. Du kannst den Brief selbst verfassen oder das einem Anwalt/einer Anwältin für Familienrecht übertragen.
Trennung vom Ehepartner: Wer muss ausziehen?
Die Ehewohnung steht unter besonderem Schutz. Dabei ist unwichtig, wer von euch Mieter oder Eigentümer ist. Ohne richterlichen Beschluss darf keiner den anderen rauswerfen. Werdet ihr euch nicht einig, kann einer von euch über einen Anwalt bei Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen.
Was ist das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist die Voraussetzung für den Scheidungsantrag. Es dauert 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Trennung von „Tisch und Bett“. Das bedeutet, dass ihr getrennt voneinander leben und wirtschaften müsst. Das geht auch unter einem Dach.
Wann bekomme ich Trennungsunterhalt?
Seid ihr verheiratet und lebt getrennt, steht dir bis zur Scheidung (in der Regel maximal drei Jahre) Trennungsunterhalt zu. Voraussetzung ist, dass dein Ex-Partner mehr verdient als du und sein Selbstbehalt nicht unterschritten wird. Dabei gilt die Rangordnung: Kindesunterhalt geht vor Trennungsunterhalt.
Wer bekommt die Kinder nach der Trennung?
Im klassischen Fall leben die Kinder bei demjenigen, der sich bisher vorwiegend um sie gekümmert hat. Dabei bleiben sowohl das Umgangsrecht als auch das Sorgerecht für euch beide bestehen. Sie sind im Grundgesetz verankert.




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