Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, in dem du eine Person deines Vertrauens dazu berechtigst, Entscheidungen für dich zu treffen. Sie tritt in Kraft, wenn du nicht mehr in der Lage bist, dich zu vertreten. Etwa durch Krankheit, Unfall oder Alter.

Eine Vorsorgevollmacht kannst du erstellen, wenn du volljährig und geschäftsfähig bist, also die Tragweite deiner Entscheidungen verstehst und eigenverantwortlich handelst.

Du agierst dann als Vollmachtgeberin. Die bevollmächtigte Person ist die/der Bevollmächtigte.

Wofür brauchst du eine Vorsorgevollmacht?

Wenn du nicht mehr für dich entscheiden kannst, wird häufig vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer gestellt. Das ist nicht automatisch jemand aus deiner Familie. Es kann eine völlig fremde Person sein.

Mit einer Vorsorgevollmacht kannst du das verhindern. Du bestimmst:

  • wer für dich entscheidet
  • in welchen Bereichen diese Person entscheiden darf
  • wie weit diese Entscheidungsrechte gehen

Kurz gesagt: Du behältst die Kontrolle, auch wenn du sie nicht mehr ausüben kannst.

Falls du verheiratet bist, darf dein Ehepartner im Sinne des Notvertretungsrechts max. 6 Monate lang nur im Gesundheitsbereich für dich entscheiden. Das ersetzt aber keine Vorsorgevollmacht!

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Welche Bereiche kannst du abdecken?

Eine Vorsorgevollmacht kannst du sehr umfassend gestalten oder auf einzelne Bereiche beschränken. Z.B.:

  • Gesundheit und Pflege:
    Deine Vertrauensperson kann deine Interessen in der Pflege vertreten oder gemeinsam mit Ärzten über deine medizinischen Behandlungen entscheiden. Details hierzu solltest du extra in einer Patientenverfügung festhalten.
  • Finanzen und Vermögen:
    Du kannst festlegen, wer die Vollmacht über deine Bankkonten erhält, deine Bankgeschäfte führt und deine Finanzen regelt. Wenn du möchtest, darf deine Vertrauensperson auch Verträge für dich abschließen.
  • Wohnen:
    Die/der Bevollmächtigte kann dein Wohnverhältnis regeln, z.B. Mietverträge abschließen oder kündigen oder deinen Umzug organisieren.
  • Post und Behörden:
    Deine Person des Vertrauens kann dich bei Ämtern und Versicherungen vertreten, deine Post öffnen und in deinem Namen deinen Schriftverkehr führen.

Vorsorgevollmacht: Form und Vorgaben

Eine Vorsorgevollmacht solltest du schriftlich erteilen, versehen mit Datum und Unterschrift. Sie muss nicht unbedingt von einem Notar beglaubigt werden. Aber es ist empfehlenswert, wenn sie die Verwaltung von Immobilien, größeren Vermögen oder von Unternehmen beinhaltet.

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Zu deiner eigenen Sicherheit

Wähle als Bevollmächtigte nur absolut vertrauenswürdige Personen aus. Formuliere die Vorsorgevollmacht so klar und konkret wie möglich und aktualisiere sie regelmäßig.

Willst du dich weiter absichern, baue Kontrollmechanismen ein:

Die Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente der persönlichen Vorsorge. Durch sie läuft dein Leben in deinem Sinne weiter, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Überlege dir also genau, wie du deine Wünsche formulierst.