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Scheidung – klar geregelt
Scheidung in Deutschland, das geht nicht mal so hopplahopp. Ein Familiengericht muss deine Ehe auflösen. Das tut es nur, wenn deine Ehe eindeutig und endgültig gescheitert ist. Wie du das beweist? Durch das Trennungsjahr. Das bedeutet, ihr müsst 12 Monate getrennt von Tisch und Bett gelebt haben.
Den Trennungstag haltet ihr am besten schriftlich in einer Trennungsvereinbarung fest.
Frühestens zwei Monate bevor das Trennungsjahr endet, kann einer von euch beiden über einen Anwalt den Scheidungsantrag stellen. Der andere wird vom Gericht informiert und muss zustimmen. Tut er das nicht und legt Einspruch ein, braucht er dafür eine gute Begründung. Ewig lässt sich das Verfahren ohnehin nicht hinauszögern. Spätestens nach drei Jahren getrenntem Leben gilt eure Ehe als gescheitert.

26.11.2025
Trennung vom Ehepartner
Das Trennungsjahr: Die Lizenz zum Scheiden
Wenn der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingeht, startet das Scheidungsverfahren. Der Ehepartner wird per Post informiert. Mit diesem Vorgang wird die Scheidung „rechtsgängig“.
Jetzt beginnt das Gericht mit der Arbeit. Es berechnet euren Rentenausgleich und beschäftigt sich mit allen Klagepunkten, die ihr zusätzlich einbringt. Das kann je nach Aufwand Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Ist das erledigt, erhaltet ihr euren Scheidungstermin. Der dauert dann meist nur noch 20 bis 30 Minuten.
Gemeinsamer Anwalt: Geht das?
Den Scheidungsantrag darf nur ein Anwalt/eine Anwältin einreichen (Anwaltspflicht). An diesem Punkt fragen sich viele: Kann man da nicht sparen und sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen? Ja und nein.
Grundsätzlich darf ein Rechtsbeistand ausschließlich eine Seite vertreten. Es kann aber genügen, dass nur einer von euch sich einen Anwalt/eine Anwältin nimmt, damit das Scheidungsverfahren angestoßen wird.
Voraussetzung für einen Anwalt:
Es geht euch nur ums Geschieden werden und ihr müsst nichts weiter vor Gericht klären.
Sobald ihr eine zusätzliche Klage einreichen möchtet, müsst ihr beide von unterschiedlichen Anwälten vertreten werden!
Geht das denn auch online?
Einzelne Kanzleien werben mit einer Online-Scheidung. Das ist eine Marketing-Strategie und bedeutet nichts anderes, als eine reguläre Scheidung mit Online-Kontaktaufnahme zum Anwalt. Neu ist das Konzept nicht, denn das meiste läuft auch regulär telefonisch oder per E-Mail-Verkehr.
Dein Verfahren beschleunigt sich dadurch nicht.
Bei einem reinen Online-Kontakt wirst du deinen Rechtsbeistand spätestens zum Scheidungstermin vor Gericht persönlich treffen. Aber: Es ist möglich, für das komplette Verfahren inklusive Gerichtstermin das Haus nicht zu verlassen.
Dein Anwalt / deine Anwältin kann beim Familiengericht beantragen, dass du per Videokonferenz an der Verhandlung teilnimmst. Du wirst dann von außen zugeschaltet. Die meisten Gerichtssäle sind technisch dafür ausgestattet.

Scheidung unmöglich – Kann das sein?
Tatsächlich gibt es zwei Ausnahmefälle, bei denen das Gericht deinen Scheidungsantrag ablehnen kann. Bei folgenden Extremen greift die Härtefallklausel:
- Kinderschutzklausel:
Die Ehe darf im Interesse des gemeinsamen minderjährigen Kindes nicht aufgelöst werden, wenn sich sein Zustand dadurch drastisch verschlimmern würde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind durch die Scheidung selbstmordgefährdet ist. - Ehegattenschutzklausel:
Du kannst nicht geschieden werden, wenn die Scheidung für deinen Ehepartner aus diesen Gründen unzumutbar wäre:
Er ist schwer depressiv oder selbstmordgefährdet und noch nicht in ausreichend psychotherapeutischer Betreuung
oder
Er ist körperlich oder psychisch sehr(!) schwer beeinträchtigt oder erkrankt (z.B. das Endstadium einer Krebserkrankung)
Der Ehepartner, der sich gegen die Scheidung stellt, muss sowohl die Kinderschutzklausel als auch die Eheschutzklausel einklagen. Hierzu braucht er lückenlose und glaubwürdige Beweise wie Gutachten, Aussagen behandelnder Ärzte und Therapeuten usw.
Rarität
Die Härtefallklausel wird sehr selten angewendet. Es müssen äußerst extreme Umstände vorliegen!
7 Gründe für eine Blitzscheidung
Wenn die folgenden extremen Gründe vorliegen, kann es zu einer Härtefallentscheidung kommen. Das bedeutet, du kannst dich schneller scheiden lassen:
Dein Ex-Partner wird wiederholt gewalttätig gegen dich oder deine Angehörigen.
Du (oder deine Angehörigen) wirst bedroht, ständig schwer beleidigt oder zu Dingen gezwungen, die du nicht tun willst (z.B. Prostitution), so dass deine mentale Gesundheit darunter leidet.
Dein (Ex-) Partner ist schwer abhängig, lehnt jedoch eine Therapie ab, so dass keine Besserung in Sicht ist.
Einer von euch hat einen neuen Partner und erwartet aus dieser Beziehung ein Kind.
Einer hat den anderen über einen langen Zeitraum und besonders dreist in der gemeinsamen Ehewohnung betrogen.
Dein (Ex-)Partner hält dich (und/oder eure Kinder) finanziell an der kurzen Leine, um seine Macht zu demonstrieren.
Dein (Ex-)Partner hat dich nur geheiratet, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Eine Härtefallentscheidung wird vom Gericht nur sehr selten getroffen. Dass eine unzumutbare Härte vorliegt, musst du beweisen können. Durch Zeugenaussagen, Anzeigen, ärztliche Behandlungsnachweise usw.
Hat das Gericht auch nur den geringsten Zweifel, wird es deinen Antrag auf Blitzscheidung ablehnen!

Der Versorgungsausgleich
Im Laufe eurer Ehe hat jeder von euch Rentenansprüche angesammelt. Diese stehen euch beiden zu gleichen Teilen zu. Lasst ihr euch scheiden, werden sie zwischen euch ausgeglichen. Man nennt das den Versorgungsausgleich.
Er ist Hauptbestandteil des Scheidungsverfahrens. Deshalb kümmert sich das Familiengericht automatisch darum.
Der Ablauf
Nachdem der Scheidungsantrag eingegangen ist, muss die Richterin/der Richter eure Ansprüche ausrechnen. Dazu fordert sie/er Auskünfte bei euch und euren Versicherern an. Erst, wenn das Gericht alles lückenlos zusammengetragen hat, legt es den Scheidungstermin fest.
Alle Beteiligten haben eine Mitwirkungspflicht. Zeigt sich einer unkooperativ? Lassen sich die Versicherer mit der Auskunft Zeit? Oft verzögert sich dadurch das Scheidungsverfahren.
Fehler passieren
Auch das Familiengericht kann sich irren. Wenn deine Anwältin/dein Anwalt feststellt, dass etwas falsch berechnet wurde, kann sie/er eine Korrektur beantragen. Das geht maximal, bis die Scheidung und damit der Beschluss rechtskräftig ist.
Der Versorgungsausgleich kann deine Rente erhöhen oder vermindern. Ein Minus kannst du durch freiwillige Beitragszahlungen bis zum Renteneintritt ausgleichen. Das ist aber nur möglich, solange du die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hast. Ganz genau wird dir das nach der Scheidung von der Rentenkasse in einem Anschreiben erklärt.
4 Ausschlussgründe für den Versorgungsausgleich
- Geringfügigkeit:
Sind eure Rentenansprüche, die ihr in der Ehe erworben habt, in etwa gleichwertig oder unterscheiden sich nur geringfügig? Dann wird das Gericht den Ausgleich nicht vornehmen. - Ehegattenvereinbarung:
Ihr könnt auf den Versorgungsausgleich verzichten oder eine eigene Vereinbarung treffen. Indem ihr etwa den Versorgungsausgleich teilweise ausschließt oder ihn in den Vermögensausgleich miteinbezieht. Dies müsst ihr dem Gericht über einen Anwalt mitteilen! - kurze Ehezeit:
Wart ihr nur maximal drei Jahre verheiratet? Dann findet ein Versorgungsausgleich nur auf euren Antrag hin statt. - Scheidung im Ausland
Habt ihr euch im Ausland scheiden lassen, musst du den Versorgungsausgleich bei einem deutschen Familiengericht extra beantragen.

Scheidung: Alles weitere ist Verhandlungssache
Auseinandersetzungen, die über den Versorgungsausgleich hinausgehen (Kinder, Vermögen, Wohnung usw.) dürft ihr grundsätzlich unter euch regeln. Ihr könnt das in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten.
Das Gericht mischt sich nur ein, wenn einer von euch über seinen Rechtsbeistand Klage einreicht. Das ist bis zwei Wochen vor Scheidungstermin möglich. Dieser kann dadurch weiter nach hinten rücken. Der Richter/die Richterin wird die Scheidung erst aussprechen, wenn alle zugehörigen Punkte geklärt sind.
Alles, was mit der Scheidung im Zusammenhang steht, wird grundsätzlich in einem Verfahren behandelt (Scheidungsverbund).
Der Hintergrund: Die Scheidung soll erst ausgesprochen werden, wenn alle rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen geklärt sind. Je mehr ihr über das Familiengericht verhandeln lasst, desto teurer wird es und desto länger dauert das Verfahren.

03.09.2025
Angst vor den Scheidungskosten?
Verschaffe dir einen Überblick
Zugewinnausgleich
Als ihr geheiratet habt, sind eure Vermögen nicht miteinander verschmolzen. Was jeder von euch vor der Hochzeit besaß, zählt zu seinem Anfangsvermögen. Es gehört ihm auch weiterhin.
Aber: Wer den „Bund fürs Leben“ ohne Ehevertrag schließt, gründet automatisch eine Zugewinngemeinschaft.
Alles, was ihr während eurer Ehezeit erwirtschaftet habt, ist euer gemeinsamer Zugewinn. Er gehört jedem zur Hälfte. Hat einer mehr eingebracht als der andere, muss er bei einer Scheidung 50 Prozent davon abtreten (Zugewinnausgleich).
Zum Zugewinn zählen:
- Einkommen
- Ersparnisse und Rücklagen
- Kapitalanlagen und Investments in jeglicher Form
- Zinsen aus Kapitalanlagen und Investments
- Mieteinnahmen
- Wertzuwachs aus Immobilien usw.
Grundsätzlich dürft ihr euer Vermögen unter euch aufteilen, wie ihr es wollt. Das könnt ihr mündlich abstimmen oder (besser) schriftlich in einer Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsvereinbarung. Meistens ist es doch aber so: Je mehr man besitzt, desto mehr gibt es zu Streiten.
Der Zugewinn wird vor Gericht in einer Gesamtschau ermittelt. Hat einer von euch mehr Kapital erworben als der andere, muss er den Unterschied zur Hälfte ausgleichen. Hattet ihr Vermögenszuwachs in Form von Dingen (Auto, Computer usw.)?
Keine Sorge. Ihr müsst den Familienvan nicht mit der Kettensäge teilen. Was zählt, ist der Wert der Sache. Der berechnete Überschuss wird immer in Form von Geld ausgezahlt.
Ausnahme Erbschaft
Erbschaften während der Ehezeit haben einen Sonderstatus. Sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und zählen nicht zum Zugewinn. Da spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Geld, Aktien, Immobilien usw. handelt.
Trotzdem kann ein Erbe den Zugewinnausgleich beeinflussen. Der Wert kann während der Ehezeit steigen. Zum Beispiel durch höhere Grundstückswerte, Zinsen oder Mieteinnahmen. Diese Wertsteigerung wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Vorsicht, Verschleppung!
Manche Expartner denken, sie sind besonders schlau: Sie geben nach der Trennung das gemeinsame Geld mit vollen Händen aus, verschieben es auf andere Konten oder zu Verwandten und Freunden. Spätestens aber vor Gericht muss jeder Rede und Antwort stehen.
Trennungstipp
Kopiere bereits vor der Trennung sämtliche relevanten Unterlagen und Kontoauszüge. Alles, was dein Ex vom Trennungstag bis zum Zugewinnausgleich beiseiteschafft oder verschleudert, wird ihm angerechnet. Vorausgesetzt, du kannst es beweisen.
5 Gründe für nachehelichen Unterhalt
Spätestens mit der Scheidung endet auch der Ehegattenunterhalt. Von nun an muss jeder für sich selbst aufkommen (Grundsatz der Eigenverantwortung). Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen weiter nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss:
- Wenn du wegen der Betreuung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr oder mit erhöhtem Betreuungsbedarf nicht oder nur wenig arbeiten kannst (Betreuungsunterhalt)
- Wenn einer von euch wegen seines Alters arbeitsunfähig ist
- Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit: Darunter zählen sowohl körperliche und psychische Erkrankungen als auch Suchterkrankungen trotz Therapie
- Unverschuldete Arbeitslosigkeit trotz aller Bemühungen
- Ausbildung: Sind dir in der Ehezeit ausbildungsbedingte Nachteile entstanden, hast du nach der Scheidung einen Anspruch auf eine Ausbildung und damit verbunden auf Ausbildungsunterhalt
Einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt stellt deine Anwältin/dein Anwalt. Du musst nachweisen können, dass du bedürftig bist. Also unfähig, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
3 Klagegründe bei Scheidung mit Kindern
Ihr hattet weit über ein Jahr Zeit, euer Familiengefüge neu zu sortieren. Vielleicht habt ihr einige Kämpfe ausgefochten und es sind Urteile gefallen. Weitere Unstimmigkeiten könnt ihr im Scheidungsverbund mitverhandeln lassen:
Hat sich der Kindsvater bisher um seine Unterhaltspflicht gedrückt? Dann solltest du spätestens jetzt die Chance nutzen und das Recht deines Kindes einklagen. Ein Gerichtsurteil zum Kindesunterhalt dient dir zugleich als Unterhaltstitel. Das bedeutet: Zahlt der Kindsvater trotzdem nicht, kannst du die Pfändung seiner Konten, seines Gehalts oder seiner Besitztümer veranlassen.
Als Eltern habt ihr die Aufgabe, Entscheidungen rund um die Person eures Kindes (Personensorge) und um sein Vermögen (Vermögenssorge) zu treffen. Grundsätzlich behaltet ihr beide dieses Sorgerecht auch über die Scheidung hinaus. Wenn aber das Wohl des Kindes dadurch gefährdet ist, kann jeder von euch vor Gericht das alleinige Sorgerecht oder Teilbereiche davon (z.B. Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung oder Schulwahl) beantragen.
Dieses Recht ist zugleich eine Pflicht. Es soll dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht hauptsächlich lebt, ermöglichen, die Eltern-Kind-Bindung zu pflegen. Streitet ihr, wer wann wie häufig mit dem Kind Kontakt hat? Gibt es bereits eine Vereinbarung, die einer von euch abändern möchte? Dann könnt ihr das gerichtlich klären lassen.
Obacht: Das Familiengericht wird ausschließlich zum Wohle des Kindes entscheiden. Es kann passieren, dass einer von euch einen Antrag auf Umgang stellt, und die Richterin/der Richter ein abweichendes Urteil fällt. Das Umgangsrecht wird einem Elternteil nur entzogen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist!
Bevor das Familiengericht Anliegen rund ums Kind verhandelt, wird es euch dazu auffordern, euch zu einigen. Es kann euch dafür zu einer Beratungsstelle schicken. Vereinbarungen, die ihr dort trefft, können vom Gericht in einem Beschluss bestätigt werden. Erst wenn nichts mehr geht, wird das Gericht selbst ein Urteil fällen.

04.10.2025
Kindesunterhalt
So viel steht deinem Kind zu
Wann bist du geschieden?
Wenn ihr beim Scheidungstermin alles abgehandelt habt, trifft das Gericht den Scheidungsbeschluss. Darin wird alles Besprochene schriftlich festgehalten. Der Richter/die Richterin liest euch den Beschluss laut vor. Seid ihr beide mit dem Inhalt einverstanden? Dann können eure Anwälte noch an Ort und Stelle einen Antrag auf Rechtsmittelverzicht stellen. Das bedeutet, beide Seiten verzichten im Nachgang auf einen Widerspruch. In diesem Fall ist eure Ehe sofort rechtskräftig geschieden.
Keine Kompromisse
Gehe den Rechtsmittelverzicht nur ein, wenn du in keinem Punkt Zweifel hast. Akzeptiere keine Kompromisse, die du später vielleicht bereuen könntest.
Ohne Rechtsmittelverzicht geht es folgendermaßen weiter:
Der Scheidungsbeschluss wird euch beiden per Einschreiben zugestellt. Gibt es jetzt noch Dinge, die dir sauer aufstoßen? Hättest du das ein oder andere doch lieber anders geregelt? Abhängig von der Art der Beschwerde hast du zwischen zwei Wochen und einem Monat Zeit, Einspruch einzulegen (Rechtsmittelfrist). Lass dich hierzu von deiner Anwältin/deinem Anwalt beraten.
Ist die Rechtsmittelfrist ohne Beschwerde verstrichen, ist eure Ehe rechtskräftig geschieden.
Das Gericht sendet euch den „Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk“ zu. Das ist zugleich deine Scheidungsurkunde. Bewahre sie gut auf! Du brauchst dieses Dokument zum Nachweis bei Behörden, wenn du deinen Geburtsnamen wieder annehmen möchtest, erneut heiratest usw.
Alle Quellenangaben findest du in diesem Dokument.
FAQ
Was ist die Voraussetzung für eine Scheidung?
Zuerst müsst ihr beweisen, dass eure Ehe gescheitert (zerrüttet) ist. Das demonstriert ihr, indem ihr ein Trennungsjahr hinter euch bringt. Ihr müsst also nachweislich 12 Monate „getrennt von Tisch und Bett“ leben. Kurz vor Ende des Trennungsjahres kann einer von euch über seinen Anwalt/seine Anwältin den Scheidungsantrag einreichen.
Wie reiche ich die Scheidung ein?
Das kannst du nicht selbst tun. Es herrscht Anwaltspflicht. Das bedeutet: Du musst eine Anwältin/einen Anwalt damit beauftragen, deinen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen.
Kann ich mich online scheiden lassen?
Das ist im Endeffekt eine Marketing-Strategie und bedeutet nur, dass du online Kontakt zum Anwalt/zur Anwältin aufnimmst und auch so kommunizierst. Aber: Es ist möglich, dass du deinen Rechtsbeistand nie persönlich triffst. Du kannst per Videokonferenz an der Verhandlung teilnehmen.
Wann beginnt das Scheidungsverfahren?
Das Scheidungsverfahren beginnt, wenn der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingeht. Sobald das Gericht den anderen Ehepartner darüber informiert, wird die Scheidung rechtsgängig. Das bedeutet, dass die Richterin/der Richter mit seiner Arbeit beginnt.
Wie lang dauert eine Scheidung?
Hier muss man unterscheiden zwischen dem Scheidungsverfahren und dem Scheidungstermin. Das Scheidungsverfahren beginnt mit dem Scheidungsantrag. Es dauert so lange, wie das Gericht braucht, um den Versorgungsausgleich zu berechnen. Jeder Antrag, den ihr darüber hinaus stellt, verzögert auch das Verfahren. Dann kommt es noch darauf an, wie kooperativ beide Seiten sind und wie ausgelastet das Gericht ist. Die Spannbreite reicht von ein paar Monaten, bis hin zu mehreren Jahren. Der Scheidungstermin selbst nimmt nur 20 bis 30 Minuten in Anspruch.
Kann ich mich schneller scheiden lassen?
Eine Scheidung im Eilverfahren ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich: Wenn Körper und Psyche eines Ehepartners oder von nahen Angehörigen in Gefahr sind. Dann kann das Gericht eine sogenannte Härtefallentscheidung treffen und die Ehe früher scheiden.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist Hauptbestandteil des Scheidungsverfahrens und findet automatisch statt. Ihr müsst ihn nicht extra beantragen. Der Richter/die Richterin rechnet eure Rentenansprüche aus, die ihr während eurer Ehezeit erworben habt. Diese werden bei der Scheidung unter euch ausgeglichen.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Wenn ihr ohne Ehevertrag heiratet, gründet ihr eine Zugewinngemeinschaft. Alles, was ihr in eurer Ehe anschafft, verdient, anspart oder auf andere Art erwirtschaftet, ist euer gemeinsamer Zugewinn. Lasst ihr euch scheiden, könnt ihr bei Gericht einen Zugewinnausgleich beantragen. Dann wird euer Ehevermögen zur Hälfte unter euch aufgeteilt. Sachwerte müssen in Bar beglichen werden.
Was wird bei der Scheidung verhandelt?
Neben dem Versorgungsausgleich, der automatisch stattfindet, kannst du alles mitverhandeln lassen, was mit der Scheidung zusammenhängt. Dazu gehören die Aufteilung eures Vermögens, Unterhaltsforderungen für dich oder eure Kinder, Sorgerecht und Umgangsrecht. Für jeden Streitpunkt muss dein Anwalt einen extra Antrag stellen. Die Anliegen werden im Scheidungsverbund in einem Verfahren behandelt.
Eine Scheidung kann irrsinnig kompliziert werden. Je nachdem, wie viel man streitet. Als mein damaliger Ehemann und ich uns zum Scheidungstermin vor Gericht trafen, hatten wir alle Differenzen bereits privat geregelt. So mussten wir nur das Standardprozedere durchlaufen. Nach 20 Minuten war alles vorbei.

Stehst du kurz vor der Scheidung oder steckst du mitten im Verfahren?
Was sind deine größten Hürden?



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