Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument zur Vorsorge für den Notfall. Darin kannst du festlegen, welche medizinischen Behandlungen du ablehnst oder möchtest, falls du selbst nicht mehr in der Lage bist, das zu äußern. Z.B. Wenn du im Koma liegst oder unter einer schweren Demenz leidest.

Ohne Patientenverfügung müssen die Ärzte herausfinden, was du gewollt hättest. Etwa, indem sie Angehörige befragen. Evtl. bestimmt ein Gericht einen Betreuer, der für dich entscheidet.

Eine Patientenverfügung sollte so klar und genau wie möglich formuliert sein. Ärztinnen/Ärzte und Pflegepersonal sind daran rechtlich gebunden, sofern deine zuvor festgelegten Wünsche noch auf die aktuelle Situation zutreffen.

Das kannst du in der Patientenverfügung festlegen:

  • Ob du lebensverlängernde Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung oder Wiederbelebung) wünscht oder ablehnst
  • Ob du schmerzlindernde oder symptomatische Behandlungen erhalten möchtest, auch wenn diese möglicherweise dein Leben verkürzen
  • Ob du in bestimmten Situationen künstlich ernährt oder mit Flüssigkeit versorgt werden möchtest

Darauf solltest du achten:

  • Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen (handschriftlich oder ausgedruckt)
  • Unterschrift und Datum sind erforderlich
  • Wünsche solltest du so konkret wie möglich formulieren
  • Regelmäßig aktualisieren

Bei Fragen kann dich dein Hausarzt/deine Hausärztin beraten. Infos bekommst du auch bei der Verbraucherzentrale.

Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht

  • Patientenverfügung:
    Was soll medizinisch mit dir geschehen?
  • Vorsorgevollmacht:
    Wer darf für dich in welchem Lebensbereich entscheiden?
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