Nachehelicher Unterhalt

Verheiratete Ehepartner, die sich getrennt haben, sind sich weiterhin gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Deshalb muss der Besserverdiener dem finanziell Schwächeren Trennungsunterhalt zahlen.

Das gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung. Ab dann muss jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen.


Trennung vom Ehemann Femformation

26.11.2025


In Ausnahmefällen kann Unterhalt über die Scheidung hinaus durch das Familiengericht eingefordert werden. Dann nennt man das den nachehelichen Unterhalt.

Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt

Es kommt vor, dass ein Ex-Partner nach der Scheidung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Dann hat er gegenüber dem anderen unter folgenden Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch:

  1. Betreuungsunterhalt: Ein Elternteil betreut ein gemeinsames Kind und kann deshalb nicht oder nur teilweise arbeiten. Das gilt bis zum 3. Lebensjahr und darüber hinaus bei besonderem Betreuungsbedarf (z.B. pädagogische Gründe, Krankheit, fehlender Kita-Platz). Das gilt auch für Alleinerziehende, die unverheiratet sind.
  2. Sie/Er kann aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt nicht arbeiten.
  3. Er/Sie ist arbeitslos bzw. muss aufstocken. Hier kann es passieren, dass die Forderung direkt vom Jobcenter kommt.
  4. Ein Ex-Ehepartner befindet sich in einer Fortbildung oder Umschulung.

Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?

Wie hoch der nacheheliche Unterhalt angesetzt wird, hängt vom Lebensstandard während der Ehe ab. Das Gericht beachtet dabei folgende Aspekte:

  • Grundbedürfnisse wie Essen, Wohnen und Kleidung
  • Kranken- und Pflegeversicherung (auch private, wenn während der Ehe geschlossen)
  • Arztkosten
  • Freizeit und Erholung (z.B. Sportkurse, Fremdsprachenunterricht usw.)

Der Stichtag für die Berechnung ist der Tag der Scheidung: Verdient der Zahler danach mehr oder weniger, ist das für die Unterhaltshöhe meist nicht mehr wichtig. Außer, die Entwicklung war schon vor der Scheidung zu erwarten.

Grenzen des nachehelichen Unterhalts

War das Einkommen während der Ehe sehr hoch, darf der bedürftige Ex-Ehepartner weiterhin seinen gewohnten Standard halten. War das nicht der Fall und kann der Zahler nicht mehr angemessen leben, wird der nacheheliche Unterhalt reduziert.

Der nacheheliche Unterhalt kann gekürzt werden, wenn der Zahlungspflichtige in finanzielle Schwierigkeiten gerät, die er nicht selbst verschuldet hat. Etwa durch Jobverlust.

Bei allen Arten von Unterhalt gilt: Die zahlungspflichtige Person darf dadurch nicht unter die Selbstbehaltsgrenze rutschen.

Rangordnung

Unterhaltszahlungen unterliegen einer gesetzlich festgelegten Rangfolge. An erster Stelle steht der Kindesunterhalt.

Auf Position zwei stehen Ex-Ehepartner, die Betreuungsunterhalt erhalten, sowie diejenigen, die sehr lang verheiratet waren mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen (z.B. durch Pflege und Erziehung von Kindern oder jahrelange Haushaltsführung ohne Erwerbstätigkeit).

Auf Platz drei finden sich die Geschiedenen wieder, die nicht unter Punkt 2 fallen.

Ist durch ranghöhere Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Kindesunterhalt) der Selbstbehalt bereits erreicht, verringert sich der nacheheliche Unterhalt oder entfällt komplett.

Wie lange muss gezahlt werden?

Wie lange nachehelicher Unterhalt verlangt werden kann, ist individuell. In einigen Fällen kann das Gericht ihn zeitlich begrenzen:

  1. Der/die Bedürftige hat durch die Ehe keine wirtschaftlichen Nachteile erlitten (keinen Karriereknick, kein niedrigeres Gehalt durch Kindererziehung usw.)
  2. Kurze Ehedauer: Die Ehe bestand maximal drei Jahre und hatte noch keinen nachteiligen Einfluss auf die Lebensführung.
  3. Bei Fehlverhalten des Unterhaltsempfängers. Z.B. Betrug oder Erpressung des Ex-Partners oder absichtlich herbeigeführte Bedürftigkeit

Nachehelicher Unterhalt endet auf jeden Fall, wenn der/die Berechtigte wieder heiratet oder wenn die Bedürftigkeit wegfällt (z.B. Ende der Erziehungszeit oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Außerdem können die Beteiligten jederzeit freiwillig auf den nachehelichen Unterhalt verzichten.


Scheidung

05.10.2025