Witwenrente

Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und wird an dich ausgezahlt, wenn dein Ehepartner stirbt. Diese Hinterbliebenenrente dient deiner finanziellen Absicherung. Dazu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Ihr wart mindestens ein Jahr verheiratet. Stirbt dein Ehepartner bei einem Unfall, besteht dein Anspruch auch bei kürzerer Ehedauer.
  2. Dein verstorbener Ehepartner hat die Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt. Dazu zählen alle Monate, in denen Beiträge aus einem Beschäftigungsverhältnis gezahlt wurden. Die Wartezeit entfällt, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde.
  3. Du hast nicht wieder geheiratet.

Man unterscheidet zwei Formen:

Kleine Witwenrente

Sie beträgt 25 Prozent der Rente, die der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die kleine Witwenrente erhältst du, wenn du kein Kind erziehst, voll erwerbsfähig und jünger als 46,5 Jahre bist (Stand 2026). Sie wird für maximal 24 Monate gezahlt.

Große Witwenrente

Sie beträgt 55 Prozent der potenziellen Rente der/des Verstorbenen und wird unbefristet gezahlt, wenn du über 46,5 Jahre alt (Stand 2026) oder erwerbsgemindert bist oder ein Kind unter 18 Jahren oder mit lebenseinschränkender Behinderung erziehst.

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Ist einer von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren und habt ihr vor 2002 geheiratet? Dann gilt noch das „alte Recht“ und die große Witwenrente wird mit 60 Prozent erstattet.

Die Witwenrente gilt als Einkommen und ist steuerpflichtig. Sie unterliegt aber in der Regel günstigen Freibeträgen.

Ab wann hast du Anspruch?

Die Witwenrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst sie, wie jede andere Rente auch, bei der deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Rente wird maximal 12 Monate rückwirkend gezahlt.

Wenn dein verstorbener Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat, wird diese für den Sterbemonat noch voll ausgezahlt. Die Witwenrente startet frühestens im darauffolgenden Monat. Hat der verstorbene keine Rente bezogen, beginnt die Witwenrente mit dem Todestag.

Entlastung durch das „Sterbevierteljahr“

Die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen, nennt man „Sterbevierteljahr“. Das ist eine Übergangszeit, in der du als Hinterbliebene den vollen Rentenanspruch deines verstorbenen Ehepartners einkommensteuerfrei ausgezahlt bekommst.

Alternative Rentensplitting

Das Rentensplitting bietet die Möglichkeit, Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig auf beide Partner aufzuteilen. Zu Lebzeiten ist das an viele Bedingungen geknüpft. Nach dem Tod eines Ehepartners kannst du dich leichter dafür entscheiden. Einzige Voraussetzung: Du hast bereits 25 rentenrechtliche Zeiten erworben.

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Du kannst als Witwe zwischen der Witwenrente und dem Rentensplitting wählen. Auch wenn du schon eine Zeit lang Witwenrente beziehst (Frist: Bis maximal 1 Jahr nach dem Tod deines Ehepartners). Lass dich bei der deutschen Rentenversicherung beraten und dort ausrechnen, welche Entscheidung für dich von Vorteil ist.

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Rentenabfindung bei Wiederheirat

Wenn du wieder heiratest, erlischt dein Recht auf Witwenrente. Du kannst stattdessen aber eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen deiner monatlichen (großen) Witwenrente erhalten. Hierfür musst du die Heiratsurkunde vorlegen.

Heiratest du, während du die kleine Witwenrente beziehst, wird die Rentenabfindung an die noch verbleibenden Monate angepasst. Hast du also bereits vier Monate Rente bezogen, werden dir noch 20 Monate als Abfindung ausgezahlt.