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Ehevertrag als Romantik-Killer?
Die geplante Hochzeit soll eure Liebe perfekt machen. Von nun an wollt ihr alles miteinander teilen – und das am besten bis ans Ende eurer Tage. Verständlich, dass du die Romantik nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag „stören“ willst.
Trotzdem ist es ratsam, dass du dich damit auseinandersetzt. Denn ein Ehevertrag sorgt von Anfang an für Sicherheit und klare Verhältnisse.: Sollte die Ehe zerbrechen, bleibt wenig Spielraum zum Streiten. Das kann euch viele Folgeverfahren, Geld und Nerven sparen.

Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung unter (zukünftigen) Ehepartnern. Ihr könnt darin festlegen, wie ihr euer Vermögen während der Ehe und im Trennungsfall untereinander aufteilt. Ihr könnt Absprachen zu Unterhalt, Altersvorsorge und Ausgleichszahlungen treffen.
Aber Vorsicht! Wenn ihr nicht alles sorgfältig formuliert oder einen von euch stark benachteiligt, können dadurch einzelne Klauseln oder sogar der ganze Vertrag unwirksam werden. Eheverträge unterliegen nämlich der richterlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet: Hier wird im Ernstfall genau hingeschaut.
Wann ist der Ehevertrag wirksam?
Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn ihr ihn notariell beurkunden lasst. Ihr müsst dabei beide anwesend sein und unterschreiben.
Den Ehevertrag könnt ihr vor der Hochzeit oder während der Ehe (Ehenachtragsvertrag) schließen. Bei einer bevorstehenden Scheidung könnt ihr den Ehevertrag durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ergänzen.
Ob ein Ehevertag für euch Sinn macht, hängt von euren individuellen Umständen ab.

Heiraten ohne Ehevertrag
Wenn ihr ohne Ehevertrag heiratet, gibt es automatisch zwei rechtliche Änderungen:
1. Zugewinngemeinschaft
Als Ehepaar gründet ihr eine Zugewinngemeinschaft: Alles, was ihr von da an erwirtschaftet, wird unter euch beiden zu gleichen Teilen aufgeteilt, wenn ihr euch scheiden lasst. Unabhängig davon, wer mehr oder weniger beigesteuert hat. Man nennt das den Zugewinnausgleich.
Vermögen, das ihr beide mit in die Ehe bringt (Anfangsvermögen), bleibt weiterhin euer Eigentum. Aber Gewinne, die aus diesem Anfangsvermögen entstehen, fließen in eure Zugewinngemeinschaft (z.B. Mieteinnahmen, Wertsteigerung von Immobilien, Zinsen).

22.02.2026
Was bringt die Ehe wirklich?
Vorteile und Konsequenzen
2. Rentenansprüche
Während der Ehezeit sammelt jeder von euch ganz normal seine Rentenanwartschaften. Im Scheidungsfall werden diese vom Familiengericht (FamG) gegengerechnet und hälftig unter euch ausgeglichen. Das nennt man Versorgungsausgleich. Er ist Hauptbestandteil jedes Scheidungsverfahrens.

05.10.2025
Ablauf einer Scheidung
Von Antrag bis Gerichtstermin
Sowohl den Zugewinn- als auch den Versorgungsausgleich könnt ihr jederzeit in einem Ehevertrag regeln. Das ist nicht immer nötig. Aber in manchen Fällen lohnt es sich.

Was könnt ihr im Ehevertrag vereinbaren?
Eins vorweg: Einen Ehevertrag solltet ihr nur mit anwaltlicher Unterstützung erstellen!
Spätestens bei der Scheidung prüft das Gericht den Inhalt auf Ausgewogenheit. Wird ein Partner benachteiligt, gilt der Vertrag als sittenwidrig und ist unwirksam.
Sittenwidrig erklärt
Ein Vertrag verstößt so stark gegen die grundlegenden Werte der Gesellschaft (Fairness, Menschlichkeit, Moral), dass das Recht ihn nicht anerkennt.
Zugewinngemeinschaft anpassen
Bringt einer von euch bereits ein großes Vermögen mit in die Ehe? Oder Vermögen, das bei einer Scheidung schwer zu bewerten ist (z.B. Firmen, Beteiligungen oder Wertpapiere)? Dann kann das beim Zugewinnausgleich nicht nur sehr teuer werden, sondern sogar zum finanziellen Ruin führen.
Beispiel:
Du besitzt schon vor der Hochzeit eine Immobilie. Diese steigt stark im Wert, ohne dass ihr während eurer Ehe in Umbau oder Sanierung investiert habt. Bei der Scheidung könntest du gezwungen sein, die Immobilie zu verkaufen, um den Zugewinnausgleich zu stemmen. Der wird nämlich immer in bar ausgezahlt.
Um das zu verhindern, könnt ihr den Zugewinn im Ehevertrag begrenzen, komplett ausschließen oder einzelne Vermögenswerte rausnehmen (z.B. ein geerbtes Haus oder ein Unternehmen).

1. Gütertrennung
Wollt ihr keine Zugewinngemeinschaft sein, könnt ihr Gütertrennung vereinbaren. Lasst ihr euch scheiden, gibt es keinen Zugewinnausgleich. Jeder behält sein Vermögen für sich.
Für den vermögenden Partner ist das ein Vorteil. Aber es stellt auch ein Risiko für den wirtschaftlich Schwächeren dar. Wenn ihr Kinder wollt, hast du durch Schwangerschaft und Erziehungszeiten Ausfälle. Eventuell verlierst du den Anschluss an den Arbeitsmarkt.
Vor allem Frauen ziehen bei Gütertrennung oft den Kürzeren und sind im Trennungsfall nicht abgesichert.
Finanztipp
Habt ihr Gütertrennung vereinbart und dein Ehepartner stirbt, musst du das Erbe voll versteuern. In einer Zugewinngemeinschaft ist ein Viertel steuerfrei!
2. Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Den Erbnachteil bei Gütertrennung könnt ihr umgehen, indem ihr stattdessen eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gründet. In dieser könnt ihr den Zugewinnausgleich nur im Falle einer Scheidung ausschließen.
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft macht Sinn, wenn ihr beide kinderlos seid und arbeitet und wenn große Vermögensunterschiede bestehen. Das soll verhindern, dass „nur des Geldes wegen“ geheiratet wird.
3. Gütergemeinschaft
Vereinbart ihr im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft, fließt euer gesamtes Vermögen, also auch eure Anfangsvermögen, zu einem gemeinsamen Vermögen (Gesamtgut) zusammen. Dies betrifft Geldguthaben, Immobilien, Fahrzeuge und andere Vermögensgegenstände.
Mit einer beschränkten Gütergemeinschaft könnt ihr bestimmte Vermögen aus dem Gesamtgut ausschließen. Man nennt das Vorbehaltsgut, welches weiterhin dem gehört, der es in die Ehe mitgebracht hat. Zudem könnt ihr noch Sondergut ausschließen (z.B. unpfändbare Rentenansprüche oder das Nießbrauchrecht an einer Immobilie).
Diese Variante wird selten gewählt, denn es gehört nicht nur alles beiden gemeinsam, sondern beide haften auch gleichermaßen für dieses Vermögen.
Ihr könnt die Gütergemeinschaft auch über den Tod hinaus auf den überlebenden Partner und die Kinder des Verstorbenen übertragen. Dann wird die Vermögensverwaltung gemeinschaftlich fortgesetzt.
Der Anteil des Verstorbenen gehört somit nicht zum Nachlass.

Versorgungsausgleich anpassen
Altersvorsorge ist ein existenzielles Thema. Die Aufteilung der erworbenen Rentenanwartschaften durch den Versorgungsausgleich bei der Scheidung ist Standard und meist eine faire Sache. Besonders wenn eine/r von euch Lücken aufweist durch Schwangerschaft, Erziehungszeiten, Pflege von Angehörigen oder Erkrankung.
Es steht euch frei, den Versorgungsausgleich auszuschließen oder anzupassen (modifizieren).
Beispiel:
Du übernimmst daheim die Care-Arbeit und hast dadurch kein oder ein niedrigeres Einkommen? Dann vereinbare, dass dein Ehepartner für dich in eine private Vorsorge einzahlt und schließt diese vom Versorgungsausgleich aus.

08.05.2024
Care-Arbeit
Freifahrtschein in die Altersarmut
Das könnt ihr im Ehevertrag vereinbaren oder während dem laufenden Scheidungsverfahren entscheiden.
Nicht in Stein gemeißelt
Den Verzicht auf Versorgungsausgleich kann das Gericht für unwirksam erklären. Vor allem dann, wenn sich die Ehe nicht so entwickelte, wie es zu erwarten war – und einer von euch das Nachsehen hat.
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann Sinn machen, wenn:
- beide schon vor der Heirat ausreichend vorgesorgt haben.
- einem eine gute betriebliche Altersvorsorge zusteht, die er nicht teilen will. Hier könnt ihr evtl. eine einmalige Ausgleichszahlung vereinbaren.
- ein Ehegatte ein Vermögen teilt, das dem anderen im Scheidungsfall für die Altersvorsorge zugutekommt (z.B. die Übertragung eines Immobilienanteils).
Nachehelicher Unterhalt
Manchmal ist ein Ex-Ehepartner auch über die Scheidung hinaus nicht dazu fähig, sein Leben selbst zu finanzieren. Dann kann es sein, dass der andere nachehelichen Unterhalt zahlen muss.
In einem Ehevertrag könnt ihr auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, ihn ausschließen, eingrenzen oder eine Einmalzahlung vereinbaren. Auch solche Abmachungen sind oder werden jedoch oft unwirksam. Vor allem, wenn der Ex-Ehepartner kleine Kinder betreut, Sozialleistungen bezieht, krank oder zu alt zum Arbeiten ist.

26.11.2025
Trennung vom Ehepartner: Das kommt auf dich zu
Vermögensverwaltung
Ihr könnt vereinbaren, dass sich einer von euch um das Vermögen des anderen ganz oder teilweise kümmert. Etwa verwaltest du das Vermögen deines Mannes oder umgekehrt. Oder du verwaltest nur bestimmte Teile (z.B. Immobilien).
Eure Zugewinngemeinschaft (sofern ihr im Ehevertrag nichts anderes vereinbart habt) bleibt bestehen. Das Vermögen gehört weiterhin jedem selbst. Keiner darf es ohne die Zustimmung des anderen verkaufen oder verschenken. Bei einer Scheidung wird der Zugewinnausgleich angewendet.

Internationale Ehen
Besitzt ihr beide unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, lebt in verschiedenen Ländern oder zieht ihr ins Heimatland des anderen? Dann könnt ihr im Ehevertrag festlegen, wo im Ernstfall die Scheidung stattfinden soll, welches Länderrecht dabei angewendet wird und vieles mehr.
Je nach Staatsangehörigkeit kann das kompliziert sein. Vor allem wenn islamische Rechtsprechung mit ins Spiel kommt. Dort spielt es eine große Rolle, wie viele Freiheiten du dir als Frau vertraglich sicherst.
Lasst euch von einer Anwältin/einem Anwalt für internationales Familienrecht beraten!
Der Ehevertrag hat Grenzen
Ihr dürft euren Ehevertrag gestalten, wie es euch passt. Es ist nur nicht alles rechtlich haltbar. Die Gerichte prüfen den Inhalt genau und haben dafür extra eine Kernbereichslehre entwickelt.
Das bedeutet: Je stärker eure Abmachungen die Scheidungsfolgen beeinflussen, desto umfassender wird hingeschaut.
Fair bleiben
Die Regelungen im Ehevertrag müssen die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Sonst gilt der Vertrag als sittenwidrig und ist ungültig.
Unterhalt
Es gibt zwei Arten von Unterhalt, auf die ihr bei Trennung und Scheidung vertraglich nicht verzichten könnt:
- Trennungsunterhalt:
Dieser stellt sicher, dass der wirtschaftlich schlechter dastehende Partner während dem Trennungsjahr nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. - Kindesunterhalt:
Er steht jedem leiblichen und adoptierten Kind zu, solange es minderjährig ist und Volljährigen, die sich noch in einer (Schul-) Ausbildung befinden. Ab einem gewissen Behinderungsgrad kann der Unterhalt sogar lebenslang fällig werden.

04.10.2025
Kindesunterhalt berechnen
Das kannst du jetzt selbst
Unwirksamkeit von Verzicht
Auch wenn du auf nachehelichen Unterhalt oder den Versorgungsausgleich verzichtet hast, kann das seine Gültigkeit verlieren, wenn du:
- ein kleines (unter 3 Jahren) oder krankes Kind betreust, bzw. keinen Betreuungsplatz findest (Recht auf Betreuungsunterhalt).
- aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt nicht arbeiten kannst.
- arbeitslos bist oder aufstocken musst.
- dich in einer Fortbildung oder Umschulung befindest.

Ungleichgewicht
Ein Ehevertrag ist von vornherein sittenwidrig, wenn er unter ungleichen Voraussetzungen geschlossen wurde. Z.B.:
- Einer von euch befand sich in einer Zwangslage, die der andere ausgenutzt hat (z.B. wirtschaftliche oder emotionale Abhängigkeit).
- Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche
- Falsche Versprechen: Durch Lügen/Täuschung kommt ein einseitiger Vertrag zustande.
- Einer von euch zwingt oder bedroht den anderen.
Abänderungsverfahren
Stuft ein Gericht einen Ehevertrag als unfair ein, ist er sittenwidrig und somit ungültig. Ändern sich später eure Lebensverhältnisse stark, kann die Situation neu geprüft werden (Abänderungsverfahren). Dann ist der Vertrag evtl. doch gültig.
Fazit: Wann macht ein Ehevertrag Sinn?
Ein Ehevertrag macht Sinn, wenn von Vornherein ein großes Ungleichgewicht besteht oder voraussichtlich bestehen wird:
- Mindestens einer ist Gesellschafter eines Unternehmens oder unternehmerisch tätig. (Das Unternehmen wird sonst zum Zugewinnausgleich mit eingepreist).
- Eine/r ist sehr vermögend oder besitzt Immobilien.
- Eine/r erbt zukünftig Vermögen.
- Ihr plant Kinder und damit Erwerbspausen.
- Ihr einigt euch, dass einer arbeitet und der andere die Care-Arbeit verrichtet.
Schutz für beide
Richtig angestellt kann ein Ehevertrag euch beide schützen. Er ist individuell gestaltbar und kann dich als Frau, besonders wenn ihr einen Kinderwunsch hegt, vor der Altersarmut bewahren.
Alle Quellenangeben findest du in diesem Dokument.
FAQ
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung unter (zukünftigen) Ehepartnern. Ihr könnt darin festlegen, wie ihr euer Vermögen während der Ehe und im Trennungsfall verwaltet oder untereinander aufteilt. Ihr könnt Vereinbarungen zu Unterhalt, Altersvorsorge und Ausgleichszahlungen treffen. Ein Ehevertrag ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt wird. Dazu müssen beide Ehepartner anwesend sein und unterschreiben.
Wann macht ein Ehevertrag Sinn?
Ein Ehevertrag macht Sinn, wenn von Vornherein ein großes Ungleichgewicht besteht oder voraussichtlich bestehen wird. Das ist etwa der Fall, wenn mindestens einer von euch ein Unternehmen führt oder Gesellschafter ist. Besitzt einer von euch schon vor der Ehe Vermögen oder Immobilien oder wird in Zukunft ein großes Vermögen erben, können diese Dinge aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden. Außerdem kann ein Ehevertrag die finanzielle Lücke schließen, die durch Schwangerschaft, Care-Arbeit oder andere Ausfallzeiten entsteht.
Wann ist ein Ehevertrag ungültig?
Ein Ehevertrag ist ungültig, wenn ein Familiengericht (FamG) ihn als sittenwidrig einstuft. Das ist der Fall, wenn ihr ihn unter ungleichen Voraussetzungen geschlossen habt oder wenn ein Ehepartner stark benachteiligt wird. Es kann auch passieren, dass nur einzelne Klauseln ihre Gültigkeit verlieren. Auch durch die Veränderung eurer Lebensumstände kann ein Ehevertrag, der bei Abschluss gültig war, ganz oder in Teilen ungültig werden.




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