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Wann macht ein Ehevertrag Sinn?

von

Bea Berger

Ehevertrag Femformation
Ein Ehevertrag sollte beide Seiten absichern und für Fairness sorgen. Bild: ©pexels-kampus

Liebe, Vertrauen und Ehevertrag – passt das zusammen? Was sich für viele wie ein Romantik-Störfaktor anfühlt, kann eine Menge Ärger ersparen. Ein genauer Blick lohnt sich.

Ehevertrag als Romantik-Killer?

Die geplante Hochzeit soll eure Liebe perfekt machen. Von nun an wollt ihr alles miteinander teilen – und das am besten bis ans Ende eurer Tage. Verständlich, dass du die Romantik nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag „stören“ willst.

Trotzdem ist es ratsam, dass du dich damit auseinandersetzt. Denn ein Ehevertrag sorgt von Anfang an für Sicherheit und klare Verhältnisse.: Sollte die Ehe zerbrechen, bleibt wenig Spielraum zum Streiten. Das kann euch viele Folgeverfahren, Geld und Nerven sparen.

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Mehr Ordnung und Sicherheit durch einen Ehevertrag? Bild: © pexels-freestockpro-12955934

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung unter (zukünftigen) Ehepartnern. Ihr könnt darin festlegen, wie ihr euer Vermögen während der Ehe und im Trennungsfall untereinander aufteilt. Ihr könnt Absprachen zu Unterhalt, Altersvorsorge und Ausgleichszahlungen treffen.

Aber Vorsicht! Wenn ihr nicht alles sorgfältig formuliert oder einen von euch stark benachteiligt, können dadurch einzelne Klauseln oder sogar der ganze Vertrag unwirksam werden. Eheverträge unterliegen nämlich der richterlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet: Hier wird im Ernstfall genau hingeschaut.

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Den Ehevertrag könnt ihr vor der Hochzeit oder während der Ehe (Ehenachtragsvertrag) schließen. Bei einer bevorstehenden Scheidung könnt ihr den Ehevertrag durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ergänzen.

Ob ein Ehevertag für euch Sinn macht, hängt von euren individuellen Umständen ab.

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Die Ehe ist gesetzlich geregelt, sofern ihr im Ehevertrag nichts Anderes vereinbart. Bild: ©Knight Duong Unsplash

Heiraten ohne Ehevertrag

Wenn ihr ohne Ehevertrag heiratet, gibt es automatisch zwei rechtliche Änderungen:

1. Zugewinngemeinschaft

Als Ehepaar gründet ihr eine Zugewinngemeinschaft: Alles, was ihr von da an erwirtschaftet, wird unter euch beiden zu gleichen Teilen aufgeteilt, wenn ihr euch scheiden lasst. Unabhängig davon, wer mehr oder weniger beigesteuert hat. Man nennt das den Zugewinnausgleich.

Vermögen, das ihr beide mit in die Ehe bringt (Anfangsvermögen), bleibt weiterhin euer Eigentum. Aber Gewinne, die aus diesem Anfangsvermögen entstehen, fließen in eure Zugewinngemeinschaft (z.B. Mieteinnahmen, Wertsteigerung von Immobilien, Zinsen).


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2. Rentenansprüche

Während der Ehezeit sammelt jeder von euch ganz normal seine Rentenanwartschaften. Im Scheidungsfall werden diese vom Familiengericht (FamG) gegengerechnet und hälftig unter euch ausgeglichen. Das nennt man Versorgungsausgleich. Er ist Hauptbestandteil jedes Scheidungsverfahrens.


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Von Antrag bis Gerichtstermin


Sowohl den Zugewinn- als auch den Versorgungsausgleich könnt ihr jederzeit in einem Ehevertrag regeln. Das ist nicht immer nötig. Aber in manchen Fällen lohnt es sich.

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Ihr dürft euren Ehevertrag flexibel gestalten. Vorausgesetzt, keiner wird benachteiligt. Bild: © pexels-a-darmel-7641842

Was könnt ihr im Ehevertrag vereinbaren?

Eins vorweg: Einen Ehevertrag solltet ihr nur mit anwaltlicher Unterstützung erstellen!

Spätestens bei der Scheidung prüft das Gericht den Inhalt auf Ausgewogenheit. Wird ein Partner benachteiligt, gilt der Vertrag als sittenwidrig und ist unwirksam.

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Zugewinngemeinschaft anpassen

Bringt einer von euch bereits ein großes Vermögen mit in die Ehe? Oder Vermögen, das bei einer Scheidung schwer zu bewerten ist (z.B. Firmen, Beteiligungen oder Wertpapiere)? Dann kann das beim Zugewinnausgleich nicht nur sehr teuer werden, sondern sogar zum finanziellen Ruin führen.

Beispiel:
Du besitzt schon vor der Hochzeit eine Immobilie. Diese steigt stark im Wert, ohne dass ihr während eurer Ehe in Umbau oder Sanierung investiert habt. Bei der Scheidung könntest du gezwungen sein, die Immobilie zu verkaufen, um den Zugewinnausgleich zu stemmen. Der wird nämlich immer in bar ausgezahlt.

Um das zu verhindern, könnt ihr den Zugewinn im Ehevertrag begrenzen, komplett ausschließen oder einzelne Vermögenswerte rausnehmen (z.B. ein geerbtes Haus oder ein Unternehmen).

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Je stärker eine Immobilie im Wert steigt, desto teurer kann es im Scheidungsfall werden. Bild: © mohamed_hassan auf Pixabay

1. Gütertrennung

Wollt ihr keine Zugewinngemeinschaft sein, könnt ihr Gütertrennung vereinbaren. Lasst ihr euch scheiden, gibt es keinen Zugewinnausgleich. Jeder behält sein Vermögen für sich.

Für den vermögenden Partner ist das ein Vorteil. Aber es stellt auch ein Risiko für den wirtschaftlich Schwächeren dar. Wenn ihr Kinder wollt, hast du durch Schwangerschaft und Erziehungszeiten Ausfälle. Eventuell verlierst du den Anschluss an den Arbeitsmarkt.

Vor allem Frauen ziehen bei Gütertrennung oft den Kürzeren und sind im Trennungsfall nicht abgesichert.

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2. Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Den Erbnachteil bei Gütertrennung könnt ihr umgehen, indem ihr stattdessen eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gründet. In dieser könnt ihr den Zugewinnausgleich nur im Falle einer Scheidung ausschließen.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft macht Sinn, wenn ihr beide kinderlos seid und arbeitet und wenn große Vermögensunterschiede bestehen. Das soll verhindern, dass „nur des Geldes wegen“ geheiratet wird.

3. Gütergemeinschaft

Vereinbart ihr im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft, fließt euer gesamtes Vermögen, also auch eure Anfangsvermögen, zu einem gemeinsamen Vermögen (Gesamtgut) zusammen. Dies betrifft Geldguthaben, Immobilien, Fahrzeuge und andere Vermögensgegenstände.

Mit einer beschränkten Gütergemeinschaft könnt ihr bestimmte Vermögen aus dem Gesamtgut ausschließen. Man nennt das Vorbehaltsgut, welches weiterhin dem gehört, der es in die Ehe mitgebracht hat. Zudem könnt ihr noch Sondergut ausschließen (z.B. unpfändbare Rentenansprüche oder das Nießbrauchrecht an einer Immobilie).

Diese Variante wird selten gewählt, denn es gehört nicht nur alles beiden gemeinsam, sondern beide haften auch gleichermaßen für dieses Vermögen.

Ihr könnt die Gütergemeinschaft auch über den Tod hinaus auf den überlebenden Partner und die Kinder des Verstorbenen übertragen. Dann wird die Vermögensverwaltung gemeinschaftlich fortgesetzt.

Der Anteil des Verstorbenen gehört somit nicht zum Nachlass.

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Wie gut bist du fürs Alter abgesichert? Vor allem als Frau mit Kinderwunsch solltest du dir hierzu Gedanken machen. Bild: © Julita auf Pixabay

Versorgungsausgleich anpassen

Altersvorsorge ist ein existenzielles Thema. Die Aufteilung der erworbenen Rentenanwartschaften durch den Versorgungsausgleich bei der Scheidung ist Standard und meist eine faire Sache. Besonders wenn eine/r von euch Lücken aufweist durch Schwangerschaft, Erziehungszeiten, Pflege von Angehörigen oder Erkrankung.

Es steht euch frei, den Versorgungsausgleich auszuschließen oder anzupassen (modifizieren).

Beispiel:
Du übernimmst daheim die Care-Arbeit und hast dadurch kein oder ein niedrigeres Einkommen? Dann vereinbare, dass dein Ehepartner für dich in eine private Vorsorge einzahlt und schließt diese vom Versorgungsausgleich aus.


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Freifahrtschein in die Altersarmut


Das könnt ihr im Ehevertrag vereinbaren oder während dem laufenden Scheidungsverfahren entscheiden.

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Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann Sinn machen, wenn:

  • beide schon vor der Heirat ausreichend vorgesorgt haben.
  • einem eine gute betriebliche Altersvorsorge zusteht, die er nicht teilen will. Hier könnt ihr evtl. eine einmalige Ausgleichszahlung vereinbaren.
  • ein Ehegatte ein Vermögen teilt, das dem anderen im Scheidungsfall für die Altersvorsorge zugutekommt (z.B. die Übertragung eines Immobilienanteils).

Nachehelicher Unterhalt

Manchmal ist ein Ex-Ehepartner auch über die Scheidung hinaus nicht dazu fähig, sein Leben selbst zu finanzieren. Dann kann es sein, dass der andere nachehelichen Unterhalt zahlen muss.

In einem Ehevertrag könnt ihr auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, ihn ausschließen, eingrenzen oder eine Einmalzahlung vereinbaren. Auch solche Abmachungen sind oder werden jedoch oft unwirksam. Vor allem, wenn der Ex-Ehepartner kleine Kinder betreut, Sozialleistungen bezieht, krank oder zu alt zum Arbeiten ist.


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Vermögensverwaltung

Ihr könnt vereinbaren, dass sich einer von euch um das Vermögen des anderen ganz oder teilweise kümmert. Etwa verwaltest du das Vermögen deines Mannes oder umgekehrt. Oder du verwaltest nur bestimmte Teile (z.B. Immobilien).

Eure Zugewinngemeinschaft (sofern ihr im Ehevertrag nichts anderes vereinbart habt) bleibt bestehen. Das Vermögen gehört weiterhin jedem selbst. Keiner darf es ohne die Zustimmung des anderen verkaufen oder verschenken. Bei einer Scheidung wird der Zugewinnausgleich angewendet.

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Für internationale Paare kann ein Ehevertrag kompliziert werden. Bild: © pexels-amine-photographe

Internationale Ehen

Besitzt ihr beide unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, lebt in verschiedenen Ländern oder zieht ihr ins Heimatland des anderen? Dann könnt ihr im Ehevertrag festlegen, wo im Ernstfall die Scheidung stattfinden soll, welches Länderrecht dabei angewendet wird und vieles mehr.

Je nach Staatsangehörigkeit kann das kompliziert sein. Vor allem wenn islamische Rechtsprechung mit ins Spiel kommt. Dort spielt es eine große Rolle, wie viele Freiheiten du dir als Frau vertraglich sicherst.

Lasst euch von einer Anwältin/einem Anwalt für internationales Familienrecht beraten!

Der Ehevertrag hat Grenzen

Ihr dürft euren Ehevertrag gestalten, wie es euch passt. Es ist nur nicht alles rechtlich haltbar. Die Gerichte prüfen den Inhalt genau und haben dafür extra eine Kernbereichslehre entwickelt.

Das bedeutet: Je stärker eure Abmachungen die Scheidungsfolgen beeinflussen, desto umfassender wird hingeschaut.

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Unterhalt

Es gibt zwei Arten von Unterhalt, auf die ihr bei Trennung und Scheidung vertraglich nicht verzichten könnt:

  1. Trennungsunterhalt:
    Dieser stellt sicher, dass der wirtschaftlich schlechter dastehende Partner während dem Trennungsjahr nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
  2. Kindesunterhalt:
    Er steht jedem leiblichen und adoptierten Kind zu, solange es minderjährig ist und Volljährigen, die sich noch in einer (Schul-) Ausbildung befinden. Ab einem gewissen Behinderungsgrad kann der Unterhalt sogar lebenslang fällig werden.

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Unwirksamkeit von Verzicht

Auch wenn du auf nachehelichen Unterhalt oder den Versorgungsausgleich verzichtet hast, kann das seine Gültigkeit verlieren, wenn du:

  • ein kleines (unter 3 Jahren) oder krankes Kind betreust, bzw. keinen Betreuungsplatz findest (Recht auf Betreuungsunterhalt).
  • aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt nicht arbeiten kannst.
  • arbeitslos bist oder aufstocken musst.
  • dich in einer Fortbildung oder Umschulung befindest.
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Ein Ehevertrag muss für beide Seiten fair sein. Bild: © pexels-cottonbro

Ungleichgewicht

Ein Ehevertrag ist von vornherein sittenwidrig, wenn er unter ungleichen Voraussetzungen geschlossen wurde. Z.B.:

  • Einer von euch befand sich in einer Zwangslage, die der andere ausgenutzt hat (z.B. wirtschaftliche oder emotionale Abhängigkeit).
  • Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche
  • Falsche Versprechen: Durch Lügen/Täuschung kommt ein einseitiger Vertrag zustande.
  • Einer von euch zwingt oder bedroht den anderen.
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Fazit: Wann macht ein Ehevertrag Sinn?

Ein Ehevertrag macht Sinn, wenn von Vornherein ein großes Ungleichgewicht besteht oder voraussichtlich bestehen wird:

  • Mindestens einer ist Gesellschafter eines Unternehmens oder unternehmerisch tätig. (Das Unternehmen wird sonst zum Zugewinnausgleich mit eingepreist).
  • Eine/r ist sehr vermögend oder besitzt Immobilien.
  • Eine/r erbt zukünftig Vermögen.
  • Ihr plant Kinder und damit Erwerbspausen.
  • Ihr einigt euch, dass einer arbeitet und der andere die Care-Arbeit verrichtet.
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Alle Quellenangeben findest du in diesem Dokument.

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Ein Ehevertrag bedeutet kein Misstrauen. Ganz im Gegenteil. Er sorgt für Fairness und schützt beide Seiten. Wenn zwei Menschen sich lieben, sollten sie füreinander nur das Beste wollen.

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