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Kindesunterhalt berechnen – Das kannst du jetzt selbst

von

Bea Berger

Kindesunterhalt berechnen
Den Kindesunterhalt kannst du selbst berechnen. Bild © Pexels auf Pixabay

Wenn du alleinerziehende Mutter bist, ist der Vater verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten. Hier erfährst du, wie dieser berechnet wird und was deinem Kind zusteht.

Was ist Kindesunterhalt?

Als Elternpaar tragt ihr ganz selbstverständlich euren Teil zum Kindesunterhalt bei. Indem ihr euren Nachwuchs betreut, erzieht und versorgt. Solange ihr zusammen wohnt, läuft das quasi nebenher. Nach Trennung oder Scheidung wird es meist kompliziert. Ihr müsst absprechen, wer zukünftig was leistet. Den Kindesunterhalt gibt es nämlich in zwei verschiedenen Formen:

Zugegeben: Kindesunterhalt berechnen ist eine Herausforderung. Ihr müsst Selbstbehalt und Mindestunterhalt beachten und eventuell die Beträge euren Betreuungszeiten anpassen. Einige Dinge sind gesetzlich geregelt – andere lassen Spielraum für Konflikte.

Zahlen_Fakten

Ihr seid verheiratet und lebt in Trennung? Dann kann es sein, dass dein Ehemann nicht nur Unterhalt für euer Kind, sondern auch Trennungsunterhalt an dich zahlen muss. Möglicherweise gehst du trotzdem leer aus: Denn es gilt die Rangfolge „Kindesunterhalt kommt vor Trennungsunterhalt“!

Kindesunterhalt dient einem Zweck

Kindesunterhalt ist ausschließlich für dein Kind gedacht! Wenn du dir von diesem Geld Luxusartikel, Reisen oder anderes finanzierst, machst du dich strafbar wegen Zweckentfremdung.

Konfrontiert dich der Vater mit so einem Verdacht?

Dann darf er den Kindesunterhalt deshalb nicht kürzen. Das kann nur ein Gericht entscheiden.

So ein Vorwurf kommt nur auf die Anklagebank, wenn offensichtlich ist, dass du den Kindesunterhalt nicht für dein Kind verwendest und es darunter leidet. Beispiel: Es bekommt bei dir fast nichts zu essen, oder trägt verschlissene Kleidung, während du in Designerklamotten herumläufst. Dann kann der Zahler vor dem Familiengericht die alleinige Vermögenssorge und sogar das alleinige Sorgerecht einklagen.

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Da hauptsächlich Mütter alleinerziehend sind, müssen eher die Väter zahlen. Zum „rechtlichen“ Vater wird der Mann automatisch, wenn das Kind während eurer Ehezeit geboren wurde. Er ist verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Selbst wenn er nicht der biologische Vater ist!

Wart ihr nie verheiratet, muss der Erzeuger die Vaterschaft anerkennen. Das ist Voraussetzung, damit du Unterhalt fordern kannst. Weigert er sich, musst du die Anerkennung gerichtlich im Rahmen eines DNA-Vaterschaftstests durchsetzen. Auch wenn der Vater das Kind nicht gewollt hat, ist er zum Unterhalt verpflichtet.

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Ab wann ist Kindesunterhalt fällig?

Zeit ist Geld. Das gilt auch beim Kindesunterhalt. Den kann man grundsätzlich nur für die Gegenwart und die Zukunft verlangen! Das Bedeutet: Der Kindsvater wird erst unterhaltspflichtig ab dem 1. Tag des Monats, in dem du

a) dich mit ihm direkt über die Zahlung des Kindesunterhalts einigst

oder

b) ihn schriftlich aufforderst, dir seine Einkünfte für die Berechnung des Kindesunterhalts mitzuteilen. Man nennt das „in Verzug setzen“.

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Es gibt nur zwei Ausnahmefälle, in denen du den Kindesunterhalt nachträglich einfordern kannst:

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1. Behinderung der Geltendmachung:

Du bist unverheiratet und weißt noch nicht, wer der Kindsvater ist. Oder er ist an einen unbekannten Ort gezogen und nicht mehr auffindbar, oder es liegt keine Anerkennng bzw. Feststellung der Vaterschaft vor.

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2. Mehrkosten:

Du hattest Ausgaben, die nicht vorhersehbar waren und den üblichen Bedarf übersteigen (z.B. Zahnspange, ärztliche Behandlungskosten). Somit entstand ein Sonderbedarf.


Eure Zusammenarbeit ist gefragt

Wenn du mit dem Vater verstritten bist, willst du das vielleicht nicht hören. Aber: Ihr habt zusammen ein Kind gezeugt. Diejenigen, die für Gesetze zuständig sind (Gesetzgeber), erwarten, dass ihr euch beim Kindesunterhalt einig werdet. Oder es zumindest versucht. Ihr müsst euch selbst damit auseinandersetzen und ihn gemeinsam ausrechnen.

Das Ergebnis haltet ihr schriftlich in einer Einigung fest. Datum und Unterschrift sollten darauf nicht fehlen. Seid ihr verheiratet und frisch getrennt, könnt ihr eine Trennungsvereinbarung aufsetzen.

Kannst oder möchtest du dich nicht mit dem Vater persönlich treffen?
Das ist völlig okay.

Dann schicke ihm ein Einschreiben. Verlange darin die Einkommensnachweise, die du zur Berechnung brauchst (mehr dazu im nächsten Punkt). Habt ihr euch als Eheleute kürzlich getrennt, formuliere deine Forderung in einem Trennungsbrief.

Beide Schritte sind wichtig. Für einen späteren Gerichtsprozess musst du nachweisen können, dass (und wann) du den Vater zum Thema Unterhalt kontaktiert und informiert („in Verzug gesetzt“) hast. Nur so kannst du den Kindesunterhalt auch rückwirkend einfordern.


Trennung vom Ehemann Femformation

26.11.2025

Erst denken, dann handeln


Jede Kontaktaufnahme zum Kindsvater endet im Streit? Dann lasst euch vom Jugendamt unterstützen. Die Mitarbeiter können in einem Gespräch zwischen euch Eltern zu vermitteln. Das Angebot ist kostenlos. Hier findest du dein Jugendamt vor Ort.

Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, kannst du (könnt ihr) natürlich auch einen Anwalt für Familienrecht beauftragen, den Unterhalt auszurechnen. Er kennt alle Feinheiten und Sonderfälle. Im Normalfall bekommt ihr das aber auch selber hin.

Kindesunterhalt berechnen
Kindesunterhalt berechnen leicht gemacht mit dem richtigen Grundwissen. Bild: ©Bruno auf Pixabay

Kindesunterhalt berechnen? So geht’s

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts spielt es keine Rolle, ob oder wie viel du verdienst. Es zählt nur das Einkommen des zahlungspflichtigen Vaters. Manche seiner Ausgaben darf er für sich abziehen, andere liegen in einer rechtlichen Grauzone.

Mit dieser Anleitung kannst du den Kindesunterhalt alleine berechnen (auf Grundlage seiner Gehaltsunterlagen). Im Optimalfall macht ihr das gemeinsam. Die folgenden 3 Schritte sind die Basis – Los geht’s:

1. Schritt:

Du benötigst das Durchschnittseinkommen des Kindsvaters. Das ergibt sich aus seinen letzten 12 Gehaltsabrechnungen. Bei Selbständigen sind es die Einkommensteuerbescheide bzw. Bilanzen der vergangenen drei Jahre.

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2. Schritt:

Nun darf der Zahlungspflichtige einige seiner Ausgaben abziehen. Das nennt man Bereinigung. Hier ein paar Beispiele:

  • Fahrtkosten (42 Cent/km oder 5% pauschal – je nach Bundesland)
  • Beiträge zu Gewerkschaft
  • Private Altersvorsorge (bis zu 4% vom Bruttoeinkommen)
  • Zusätzliche Krankenversicherungskosten (z.B. Zahnzusatzversicherung)
  • Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kita-Kosten, die der Vater komplett bezahlt (abzüglich Essenskosten)
  • Evtl. Kredite

3. Schritt:

Jetzt könnt ihr in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen, welcher Zahlbetrag fällig ist. Dazu sucht ihr die passende Einkommensgruppe und verbindet sie mit der Altersgruppe eures Kindes. Hiervon müsst ihr nun entweder noch die Hälfte des Kindergelds (bei volljährigen Kindern 100 %) abziehen oder (bei Minderjährigen) direkt mit Seite 2 der Tabelle arbeiten. Dort wurde das Kindergeld bereits heraus gerechnet.

4. Schritt:

Hat euer Kind ein eigenes Einkommen, etwa durch ein Lehrlingsgehalt? Dann müsst ihr davon zuerst eine Pauschale von 100 Euro (Ausbildungsmehrbedarf) abziehen. Das restliche Gehalt wird zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen.

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Beachte diese 4 Punkte bei deiner Rechnung

Nun bist du schon ein gutes Stück des Weges gegangen – doch die Rechnung ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt weitere Punkte zu beachten:

1. Achtung, Selbstbehalt!

Wer Kindesunterhalt zahlen muss, darf nicht unter das Existenzminimum fallen. Ihm steht ein Mindestbetrag zu, den er monatlich zum Leben braucht (=Selbstbehalt). Diesen findest du in der Düsseldorfer Tabelle unter „notwendiger Eigenbedarf“. Für Arbeitslose gilt ein etwas niedrigerer Selbstbehalt als für Erwerbstätige.

Verdient der Kindsvater sehr wenig, kann er in der untersten Einkommensgruppe landen. Wenn er dadurch unter seine Selbstbehaltsgrenze fällt, ist das ein Mangelfall: Hier wird der Kindesunterhalt gekürzt oder kann ganz entfallen.

2. Mehr Fairness durch den Bedarfskontrollbetrag

Du sollst nach Erhalt des Kindergelds finanziell nicht besser dastehen als der Unterhaltszahler. Dafür sorgt der Bedarfskontrollbetrag. Das Prinzip dahinter: Wer ein höheres Einkommen hat, darf auch mehr davon behalten. Die Beträge stehen in der Düsseldorfer Tabelle am Ende einer jeden Einkommensgruppe.

Was heißt das in der Praxis? Nehmen wir mal an, der Vater muss für mehrere Kinder Unterhalt zahlen: Dann zieht er die Gesamtsumme von seinem Einkommen ab. Auf diese Weise kann er den Bedarfskontrollbetrag unterschreiten. In dem Fall müsst ihr in der Tabelle nach der nächstmöglichen Einkommensstufe suchen, die knapp über seiner Bedarfsgrenze liegt.

3. Das Recht auf Mindestunterhalt

Wenn der genaue Unterhalt noch nicht berechnet wurde, solltest du vom Kindsvater den Mindestunterhalt einfordern. Warum? Weil dieser Betrag jedem minderjährigen Kind zusteht, um seine Existenz zu sichern. Die Höhe der Summe ist gesetzlich geregelt – und steht auch in der Düsseldorfer Tabelle.

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4. Betreuungsunterhalt für die Kleinsten

Bist du unverheiratet oder geschieden und hat euer Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann steht dir eventuell zusätzlich ein Betreuungsunterhalt zu. Auch hier darf der Selbstbehalt nicht unterschritten werden. Bei der Zahlungspflicht gilt die gesetzliche Rangfolge: Kindesunterhalt geht vor Betreuungsunterhalt!


Du ahnst es vielleicht schon: Was ihr mithilfe der Düsseldorfer Tabelle ausrechnet, ist nicht endgültig. Mit Kind entstehen manchmal Zusatzkosten, die nicht in der Tabelle gelistet sind. Außerdem kann der Unterhalt gekürzt werden. Manches liegt in einer gesetzlichen Grauzone.


Besonderheiten beim Kindesunterhalt

30.08.2025

Hier geht's weiter zu Teil 2



Alle Quellenangaben findest du in diesem Dokument.

Avatar von Bea Berger

Dass es kompliziert sein kann, den Kindesunterhalt zu berechnen, habe ich nach meiner Trennung vom Kindsvater selbst erfahren. Wie sehr hätte ich mir damals einen übersichtlichen Leitfaden gewünscht.

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