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Was ist Kindesunterhalt?
Als Elternpaar tragt ihr ganz selbstverständlich euren Teil zum Kindesunterhalt bei. Indem ihr euren Nachwuchs betreut, erzieht und versorgt. Solange ihr zusammen wohnt, läuft das quasi nebenher. Nach Trennung oder Scheidung wird es meist kompliziert. Ihr müsst absprechen, wer zukünftig was leistet. Den Kindesunterhalt gibt es nämlich in zwei verschiedenen Formen:
Hat euer Kind seinen Lebensmittelpunkt bei dir, leistest du deinen Beitrag in Form von „Naturalleistungen“. Dazu zählen Kleidung, Essen, Erziehung, Betreuung und ein Dach über dem Kopf. Dieser Unterhalt wird nicht in Bargeld ausbezahlt.
Damit ist die finanzielle Unterstützung gemeint. Dafür ist der Vater zuständig, sollte euer Kind nach der Trennung vorrangig bei dir leben. Zieht es eines Tages doch zum Vater, gilt das Ganze andersrum.
Als Haupterziehende musst du den Kindesunterhalt für dein Kind einfordern. Dafür gibt es keine Behörde. Der Vater ist dein erster Ansprechpartner. Im Idealfall berechnet ihr das Ganze gemeinsam mithilfe der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist kein Gesetz, doch alle Gerichte orientieren sich daran.
Zugegeben: Kindesunterhalt berechnen ist eine Herausforderung. Ihr müsst Selbstbehalt und Mindestunterhalt beachten und eventuell die Beträge euren Betreuungszeiten anpassen. Einige Dinge sind gesetzlich geregelt – andere lassen Spielraum für Konflikte.
Der Kindesunterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt
Er steht jedem minderjährigen Kind zu, das noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Auch volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, bis sie ihr Studium oder ihre Ausbildung (zielstrebig) abgeschlossen haben.
Ihr seid verheiratet und lebt in Trennung? Dann kann es sein, dass dein Ehemann nicht nur Unterhalt für euer Kind, sondern auch Trennungsunterhalt an dich zahlen muss. Möglicherweise gehst du trotzdem leer aus: Denn es gilt die Rangfolge „Kindesunterhalt kommt vor Trennungsunterhalt“!
Kindesunterhalt dient einem Zweck
Kindesunterhalt ist ausschließlich für dein Kind gedacht! Wenn du dir von diesem Geld Luxusartikel, Reisen oder anderes finanzierst, machst du dich strafbar wegen Zweckentfremdung.
Konfrontiert dich der Vater mit so einem Verdacht?
Dann darf er den Kindesunterhalt deshalb nicht kürzen. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
So ein Vorwurf kommt nur auf die Anklagebank, wenn offensichtlich ist, dass du den Kindesunterhalt nicht für dein Kind verwendest und es darunter leidet. Beispiel: Es bekommt bei dir fast nichts zu essen, oder trägt verschlissene Kleidung, während du in Designerklamotten herumläufst. Dann kann der Zahler vor dem Familiengericht die alleinige Vermögenssorge und sogar das alleinige Sorgerecht einklagen.
Jemand verwaltet das Vermögen des Kindes. Sobald es 18 wird, erlischt diese Pflicht. Kindesunterhalt, den du angespart hast, musst du deinem Kind herausgeben. Mit der Volljährigkeit darf es von dir Auskünfte darüber verlangen, was du bis dahin mit seinem Vermögen gemacht hast.
Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
Da hauptsächlich Mütter alleinerziehend sind, müssen eher die Väter zahlen. Zum „rechtlichen“ Vater wird der Mann automatisch, wenn das Kind während eurer Ehezeit geboren wurde. Er ist verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Selbst wenn er nicht der biologische Vater ist!
Wart ihr nie verheiratet, muss der Erzeuger die Vaterschaft anerkennen. Das ist Voraussetzung, damit du Unterhalt fordern kannst. Weigert er sich, musst du die Anerkennung gerichtlich im Rahmen eines DNA-Vaterschaftstests durchsetzen. Auch wenn der Vater das Kind nicht gewollt hat, ist er zum Unterhalt verpflichtet.
Gerechtigkeit für alle
Adoptierte und leibliche Kinder haben den gleichen Anspruch auf Kindesunterhalt.
Ab wann ist Kindesunterhalt fällig?
Zeit ist Geld. Das gilt auch beim Kindesunterhalt. Den kann man grundsätzlich nur für die Gegenwart und die Zukunft verlangen! Das Bedeutet: Der Kindsvater wird erst unterhaltspflichtig ab dem 1. Tag des Monats, in dem du
a) dich mit ihm direkt über die Zahlung des Kindesunterhalts einigst
oder
b) ihn schriftlich aufforderst, dir seine Einkünfte für die Berechnung des Kindesunterhalts mitzuteilen. Man nennt das „in Verzug setzen“.
Eure Zusammenarbeit ist gefragt
Wenn du mit dem Vater verstritten bist, willst du das vielleicht nicht hören. Aber: Ihr habt zusammen ein Kind gezeugt. Diejenigen, die für Gesetze zuständig sind (Gesetzgeber), erwarten, dass ihr euch beim Kindesunterhalt einig werdet. Oder es zumindest versucht. Ihr müsst euch selbst damit auseinandersetzen und ihn gemeinsam ausrechnen.
Das Ergebnis haltet ihr schriftlich in einer Einigung fest. Datum und Unterschrift sollten darauf nicht fehlen. Seid ihr verheiratet und frisch getrennt, könnt ihr eine Trennungsvereinbarung aufsetzen.
Kannst oder möchtest du dich nicht mit dem Vater persönlich treffen?
Das ist völlig okay.
Dann schicke ihm ein Einschreiben. Verlange darin die Einkommensnachweise, die du zur Berechnung brauchst (mehr dazu im nächsten Punkt). Habt ihr euch als Eheleute kürzlich getrennt, formuliere deine Forderung in einem Trennungsbrief.
Beide Schritte sind wichtig. Für einen späteren Gerichtsprozess musst du nachweisen können, dass (und wann) du den Vater zum Thema Unterhalt kontaktiert und informiert („in Verzug gesetzt“) hast. Nur so kannst du den Kindesunterhalt auch rückwirkend einfordern.

26.11.2025
Trennung vom Ehepartner
Erst denken, dann handeln
Jede Kontaktaufnahme zum Kindsvater endet im Streit? Dann lasst euch vom Jugendamt unterstützen. Die Mitarbeiter können in einem Gespräch zwischen euch Eltern zu vermitteln. Das Angebot ist kostenlos. Hier findest du dein Jugendamt vor Ort.
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, kannst du (könnt ihr) natürlich auch einen Anwalt für Familienrecht beauftragen, den Unterhalt auszurechnen. Er kennt alle Feinheiten und Sonderfälle. Im Normalfall bekommt ihr das aber auch selber hin.

Kindesunterhalt berechnen? So geht’s
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts spielt es keine Rolle, ob oder wie viel du verdienst. Es zählt nur das Einkommen des zahlungspflichtigen Vaters. Manche seiner Ausgaben darf er für sich abziehen, andere liegen in einer rechtlichen Grauzone.
Mit dieser Anleitung kannst du den Kindesunterhalt alleine berechnen (auf Grundlage seiner Gehaltsunterlagen). Im Optimalfall macht ihr das gemeinsam. Die folgenden 3 Schritte sind die Basis – Los geht’s:
1. Schritt:
Du benötigst das Durchschnittseinkommen des Kindsvaters. Das ergibt sich aus seinen letzten 12 Gehaltsabrechnungen. Bei Selbständigen sind es die Einkommensteuerbescheide bzw. Bilanzen der vergangenen drei Jahre.
Mehr als nur Gehalt
Zum Einkommen zählen neben dem Gehalt auch Steuerrückerstattungen, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Renten, Weihnachtsgeld, Mieteinnahmen, Wohnvorteile (mietfreies Wohnen) usw.
2. Schritt:
Nun darf der Zahlungspflichtige einige seiner Ausgaben abziehen. Das nennt man Bereinigung. Hier ein paar Beispiele:
- Fahrtkosten (42 Cent/km oder 5% pauschal – je nach Bundesland)
- Beiträge zu Gewerkschaft
- Private Altersvorsorge (bis zu 4% vom Bruttoeinkommen)
- Zusätzliche Krankenversicherungskosten (z.B. Zahnzusatzversicherung)
- Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kita-Kosten, die der Vater komplett bezahlt (abzüglich Essenskosten)
- Evtl. Kredite
3. Schritt:
Jetzt könnt ihr in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen, welcher Zahlbetrag fällig ist. Dazu sucht ihr die passende Einkommensgruppe und verbindet sie mit der Altersgruppe eures Kindes. Hiervon müsst ihr nun entweder noch die Hälfte des Kindergelds (bei volljährigen Kindern 100 %) abziehen oder (bei Minderjährigen) direkt mit Seite 2 der Tabelle arbeiten. Dort wurde das Kindergeld bereits heraus gerechnet.
4. Schritt:
Hat euer Kind ein eigenes Einkommen, etwa durch ein Lehrlingsgehalt? Dann müsst ihr davon zuerst eine Pauschale von 100 Euro (Ausbildungsmehrbedarf) abziehen. Das restliche Gehalt wird zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle wurde 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt. Sie dient seither als Maßstab zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird jährlich neu angepasst.
Hier geht’s zur aktuellen Tabelle
Beachte diese 4 Punkte bei deiner Rechnung
Nun bist du schon ein gutes Stück des Weges gegangen – doch die Rechnung ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt weitere Punkte zu beachten:
1. Achtung, Selbstbehalt!
Wer Kindesunterhalt zahlen muss, darf nicht unter das Existenzminimum fallen. Ihm steht ein Mindestbetrag zu, den er monatlich zum Leben braucht (=Selbstbehalt). Diesen findest du in der Düsseldorfer Tabelle unter „notwendiger Eigenbedarf“. Für Arbeitslose gilt ein etwas niedrigerer Selbstbehalt als für Erwerbstätige.
Verdient der Kindsvater sehr wenig, kann er in der untersten Einkommensgruppe landen. Wenn er dadurch unter seine Selbstbehaltsgrenze fällt, ist das ein Mangelfall: Hier wird der Kindesunterhalt gekürzt oder kann ganz entfallen.
Der Vater hat (nach der Bereinigung) ein Nettoeinkommen von 1.850 Euro monatlich. Er muss Unterhalt zahlen an ein 15-jähriges Kind.
Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 sind das 523,50 Euro. Aber: Dann würden ihm nur 1.326,50 Euro für sich selbst übrig bleiben. Hier kommt der Selbstbehalt ins Spiel – er beträgt 1.450 Euro. Dadurch werden nur 400 Euro Kindesunterhalt fällig.
2. Mehr Fairness durch den Bedarfskontrollbetrag
Du sollst nach Erhalt des Kindergelds finanziell nicht besser dastehen als der Unterhaltszahler. Dafür sorgt der Bedarfskontrollbetrag. Das Prinzip dahinter: Wer ein höheres Einkommen hat, darf auch mehr davon behalten. Die Beträge stehen in der Düsseldorfer Tabelle am Ende einer jeden Einkommensgruppe.
Was heißt das in der Praxis? Nehmen wir mal an, der Vater muss für mehrere Kinder Unterhalt zahlen: Dann zieht er die Gesamtsumme von seinem Einkommen ab. Auf diese Weise kann er den Bedarfskontrollbetrag unterschreiten. In dem Fall müsst ihr in der Tabelle nach der nächstmöglichen Einkommensstufe suchen, die knapp über seiner Bedarfsgrenze liegt.
3. Das Recht auf Mindestunterhalt
Wenn der genaue Unterhalt noch nicht berechnet wurde, solltest du vom Kindsvater den Mindestunterhalt einfordern. Warum? Weil dieser Betrag jedem minderjährigen Kind zusteht, um seine Existenz zu sichern. Die Höhe der Summe ist gesetzlich geregelt – und steht auch in der Düsseldorfer Tabelle.
Was viele nicht wissen:
Es gibt eine gesteigerte Unterhalsverpflichtung. Demnach muss der Zahler alles dafür tun, den Kindesunterhalt zu begleichen. Auch wenn das bedeutet, einen zusätzlichen Nebenjob anzunehmen. Oder für eine Stelle in eine andere Stadt zu ziehen.
4. Betreuungsunterhalt für die Kleinsten
Bist du unverheiratet oder geschieden und hat euer Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann steht dir eventuell zusätzlich ein Betreuungsunterhalt zu. Auch hier darf der Selbstbehalt nicht unterschritten werden. Bei der Zahlungspflicht gilt die gesetzliche Rangfolge: Kindesunterhalt geht vor Betreuungsunterhalt!
Du ahnst es vielleicht schon: Was ihr mithilfe der Düsseldorfer Tabelle ausrechnet, ist nicht endgültig. Mit Kind entstehen manchmal Zusatzkosten, die nicht in der Tabelle gelistet sind. Außerdem kann der Unterhalt gekürzt werden. Manches liegt in einer gesetzlichen Grauzone.

30.08.2025
Besonderheiten beim Kindesunterhalt
Hier geht's weiter zu Teil 2
Alle Quellenangaben findest du in diesem Dokument.
FAQ
Was ist Kindesunterhalt?
Beide Elternteile sind zum Kindesunterhalt verpflichtet. Man unterscheidet zwischen zwei Arten: In der Regel leistet derjenige, bei dem das Kind lebt, den Naturalunterhalt (Pflege und Erziehung). Der andere steuert die finanzielle Hilfe in Form von Barunterhalt bei. Dieser Betrag wird mithilfe der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet und steht dem Kind maximal bis zur (zielstrebigen) Vollendung seiner Berufsausbildung oder seines Studiums gesetzlich zu.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie, die das Oberlandesgereicht Düsseldorf zur Berechnung des Kindesunterhalts erstellt hat. Sie ist nicht gesetzlich bindend, wird jedoch von allen Gerichten anerkannt. Die Tabelle wird jedes Jahr neu angepasst.
Wie fordere ich Kindesunterhalt ein?
Im besten Fall setzt ihr euch an einen Tisch und rechnet den Unterhalt zusammen aus. Den fälligen Betrag haltet ihr in einer schriftlichen Einigung fest. Wahlweise kannst du dem Kindesvater auch einen Brief schreiben und darin den Unterhalt fordern.
Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet in der Regel Kindesunterhalt in Form von Geld. Wird ein Kind volljährig und befindet sich noch in einer Ausbildung, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ihre Einkommen werden dann anteilig angerechnet.
Bis wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt steht einem Kind zu, solange es minderjährig ist und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Außerdem sind volljährige Kinder so lange unterhaltsberechtigt, bis sie ihre Berufsausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben.
Welchen Zweck hat Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt ist ausschließlich für dein Kind gedacht. Verwendest du dieses Geld für dich selbst, während es deinem Nachwuchs an wichtigen Dingen wie Essen und Kleidung fehlt, machst du dich strafbar. Das ist Zweckentfremdung. Beweist das der zahlungspflichtige Vater vor Gericht, kann er die Vermögenssorge, oder sogar das alleinige Sorgerecht bekommen.




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