Rentenanwartschaften
Rentenanwartschaften sind erworbene Ansprüche auf gesetzliche Altersrente, die noch nicht ausgezahlt werden. Sie entstehen, wenn du als versicherungspflichtig Angestellte/r (automatisch) oder als Selbständige/r (freiwillig) in die gesetzliche Rentenkasse einzahlst.
Mit jedem Zahl-Monat erwirbst du eine Rentenanwartschaft. Die Anwartschaften sammeln sich im Laufe deines Arbeitslebens an und werden dann für die Berechnung deiner Rente verwendet.
Wie entstehen Rentenanwartschaften?
Rentenanwartschaften entstehen durch Beitragszeiten:
- Pflichtbeitragszeiten:
Zeiten, in denen du versicherungspflichtig angestellt bist. - Freiwillige Beitragszeiten:
Zeiten, in denen du freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Das kommt etwa für Selbständige in Frage. - Ersatzzeiten:
Ausnahmezeiten, in denen du zwar nicht einzahlst, die aber trotzdem als Beitragszeit berücksichtigt werden (z.B. Kriegsdienst oder politische Haft)
Einen ersten Anspruch auf Rentenanwartschaften erwirbst du, nachdem du 60 Monate (= Wartezeit) freiwillige oder Pflichtbeiträge eingezahlt hast.
Des Weiteren entstehen Rentenanwartschaften durch Anrechnungszeiten (z.B. Kindererziehung, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitssuche, Arbeitslosengeld) und durch Beitragsersatzzeiten (z.B. Arbeitslosen-, Mutterschafts- oder Krankheitsgeld).
Von Rentenanwartschaften zur Altersente
Deine Rentenanwartschaften kannst du dir als Rente auszahlen lassen, wenn du die gesetzliche Altersgrenze erreichst. Du darfst auch früher in Rente gehen. Allerdings mit Abzügen. Individuelle Auskünfte bekommst du direkt bei der Rentenversicherung.
Ausschlaggebend für deine Rente ist die Gesamtsumme deiner Rentenanwartschaften und der durchschnittliche Rentenwert. Dieser wird regelmäßig angepasst.
Wie hoch ist eine Rentenanwartschaft?
Die Höhe einer Rentenanwartschaft berechnet sich nach deinem jährlichen Verdienst und den Entgeltpunkten, die du erwirbst. Beides zusammen bildet die Beitragsbemessungsgrundlage.
Entgeltpunkte erklärt:
Entgeltpunkte werden auch Rentenpunkte genannt. Ihr Wert ist flexibel. Ein Entgeltpunkt für dich entspricht einem Jahr Arbeit zum Durchschnittsgehalt (= eigenes Bruttoeinkommen im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten).
Entgeltpunkte werden für jedes Beitragsjahr extra ermittelt (Rentenanpassung). Somit entwickeln sich auch die Rentenanwartschaften dynamisch.
Grenzen deiner Rentenanwartschaften
Die Höhe deiner Rentenanwartschaften kann nicht unendlich steigen. Die Rechnung greift nur bis zu einem maximalen Brutto-Gehalt. Was du darüber hinaus verdienst, wird nicht mehr berücksichtigt. Man nennt das die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Auch diese wird jährlich angepasst.
Rentenanwartschaften bei Scheidung
Dreh und Angelpunkt eines jeden Scheidungsverfahrens ist der Versorgungsausgleich. Dabei werden alle Rentenanwartschaften, die ihr während eurer Ehezeit erworben habt, hälftig unter euch ausgeglichen.
Hier berücksichtigt das zuständige Familiengericht aber nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch eure betrieblichen und privaten Altersvorsorgen.

05.10.2025
Ablauf einer Scheidung
Von Antrag bis Gerichtstermin

