Familiengericht (FamG)

Familiengerichte sind spezielle Abteilungen der Amtsgerichte. In einem Familiengericht werden alle Angelegenheiten in Bezug auf Familienrecht verhandelt. Der Ablauf und die Zuständigkeit richten sich nach dem FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Was regelt das Familiengericht?

Im FamFG ist festgelegt, was Familiensachen sind. Dazu gehören Verfahren:

  • in Ehesachen (Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens einer Ehe, Ansprüche aus Eheverträgen uvm.)
  • auf zum Versorgungsausgleich
  • auf Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt usw.)
  • auf Adoption
  • zur Abstammung (z.B. Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft)
  • in Kindschaftssachen (Vormundschaft, Umgangs- und Sorgerecht, Namensstreitigkeiten, Vermögen des Kindes usw.)
  • zum Gewaltschutz
  • in Bezug auf Lebenspartnerschaftssachen (z.B. Wohnungszuweisung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft)

Das Verfahrensrecht ist nicht in Stein gemeißelt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Neuerungen. Ein besonderer Fokus lag und liegt auf den Verfahren in Kindschaftssachen.