Familiengericht (FamG)
Familiengerichte sind spezielle Abteilungen der Amtsgerichte. In einem Familiengericht werden alle Angelegenheiten in Bezug auf Familienrecht verhandelt. Der Ablauf und die Zuständigkeit richten sich nach dem FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
In manchen Fällen verhandelt das Gericht nicht den Streit zwischen zwei Parteien („streitige Gerichtsbarkeit“). Stattdessen geht es darum, Angelegenheiten zu regeln oder zu prüfen, bei denen es auf Antrag oder „von Amts wegen“ tätig wird. Z.B. zum Schutz von Personen oder um rechtliche Dinge offiziell festzuhalten (Feststellung der Vaterschaft, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption etc.)
Es gibt in diesem Fall also keine klassischen Kläger und Beklagten. Das Familiengericht hat die Aufgabe, gerechte und sichere Lösungen zu finden. Oft passiert das gemeinsam mit Jugendamt, Eltern, Betreuern oder anderen Beteiligten.
Grundsätzlich trägt das Familiengericht eine erhöhte Verantwortung. Es verlässt sich nicht nur auf die Darstellung der beteiligten Personen. Wenn es einen groben Missstand entdeckt (z.B. eine Kindeswohlgefährdung) wird es aktiv und ermittelt eigenständig „von Amts wegen“ (Amtsermittlungsgrundsatz).
Was regelt das Familiengericht?
Im FamFG ist festgelegt, was Familiensachen sind. Dazu gehören Verfahren:
- in Ehesachen (Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens einer Ehe, Ansprüche aus Eheverträgen uvm.)
- auf zum Versorgungsausgleich
- auf Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt usw.)
- auf Adoption
- zur Abstammung (z.B. Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft)
- in Kindschaftssachen (Vormundschaft, Umgangs- und Sorgerecht, Namensstreitigkeiten, Vermögen des Kindes usw.)
- zum Gewaltschutz
- in Bezug auf Lebenspartnerschaftssachen (z.B. Wohnungszuweisung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft)
Das Verfahrensrecht ist nicht in Stein gemeißelt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Neuerungen. Ein besonderer Fokus lag und liegt auf den Verfahren in Kindschaftssachen.

