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Handeln statt hinnehmen
Dass ein Vater den Kindesunterhalt verweigert, ist keine Seltenheit. In Internet-Foren leiten sich einige Männer gegenseitig an, wie sie ihrer Zahlungspflicht entkommen können: Sie kündigen den Job und arbeiten schwarz. Manche setzen sich ins Ausland ab.
Andere wollen einfach nicht einsehen, dass Kinder Geld kosten. Mit Drohungen versuchen sie, die Kindsmütter einzuschüchtern.
Häufig funktioniert das: Einige Frauen finden sich mit ihrem Schicksal ab, weil sie den Kampf um den Unterhalt leid sind. Bist du auch in dieser Situation? Dann gibt es gute Nachrichten: Du musst nicht hinnehmen, dass der Vater deines Kindes sich quer stellt.

04.10.2025
Kindesunterhalt berechnen
Rechne aus was deinem Kind zusteht
Wehre dich deinem Kind zuliebe. Es ist darauf angewiesen, dass ihr als getrennte Eltern Verantwortung übernehmt. Unterstützung bekommst du von Jugendamt, Anwalt und Gericht. Denn: Wer zahlen muss, es aber nicht tut, kann sich strafbar machen.
Spätestens, wenn du als alleinerziehende Mutter Sozialleistungen bekommst, wird das Jobcenter den Vater in die Pflicht nehmen.
Übrigens
Auf Arbeitslosigkeit oder geringem Verdienst kann sich der Vater nicht ausruhen. Er muss alles in Bewegung setzen, um den Kindesunterhalt zu erarbeiten. Man nennt das „gesteigerte Erwerbspflicht“.
Zuerst zum Jugendamt
Zahlt der Vater keinen Kindesunterhalt (oder nur nach Lust und Laune), ist das für dich als Alleinerziehende kräftezehrend. Das muss nicht sein. Schone deine Ressourcen und lass dich von Profis unterstützen.
Deine erste Anlaufstelle ist das Jugendamt.
Du kannst dich dort kostenlos beraten lassen. Hast du eine Beistandschaft, wird das Amt den Vater um die nötigen Unterlagen bitten und den Kinderunterhalt ausrechnen. Im Optimalfall erkennt der Vater dann seine Unterhaltspflicht in einer Jugendamtsurkunde an.
Diskussionen vermeiden
Lasst in der Jugendamtsurkunde einen dynamischen Titel erstellen. Der Wortlaut: „XXX% des jeweiligen Mindestunterhalts und er jeweiligen Altersstufe […]“ – Je nach Gehaltsstufe in der Düsseldorfer-Tabelle.“
So passt sich der Zahlbetrag automatisch an, sobald sich in der Tabelle etwas ändert, eure Kinder in eine andere Altersstufe kommen usw.
Eine Jugendamtsurkunde kostet euch nichts. Sie ist der einfachste Weg für eine Einigung ohne Gerichtsverfahren – und hat dieselbe Gültigkeit wie ein Dokument vom Notar. Die Urkunde zählt damit als außergerichtlicher Unterhaltstitel. (Wenn ein Gericht die Zahlungspflicht beschließt, bekommst du einen gleichwertigen gerichtlichen Unterhaltstitel.)
Ein Unterhaltstitel bedeutet:
Zahlt der Kindsvater nicht, kannst du den Kindesunterhalt spontan vollstrecken lassen:
Dabei wird sein Lohn direkt beim Arbeitgeber beschlagnahmt oder sein Girokonto gesperrt. Du darfst einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der Sachwerte (Auto, Münzsammlung usw.) pfändet.
Dafür beantragst du beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
So weit die Theorie. Was aber, wenn der Kindsvater nicht erreichbar ist? Wenn er sich auf kein Gespräch einlassen möchte, weiterhin nicht zahlt oder es nicht kann? Bis die Situation geklärt ist, stehst du womöglich komplett ohne Kindesunterhalt da. Das ist aber kein Grund zur Panik. Zur Überbrückung erhältst du vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Er steht deinem Nachwuchs zu, wenn er keinen bzw. unregelmäßigen Kindesunterhalt bekommt. Oder so wenig, dass der Betrag unter dem des Unterhaltvorschusses liegt. Der richtet sich nach dem Mindestunterhalt, welcher im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.

Das Kindesalter spielt eine Rolle
Bis zum 12. Geburtstag kannst du für dein Kind den vollen Unterhaltsvorschuss beantragen. Für ein Kind ab 12 Jahren bis zum 18. Geburtstag gelten folgende Voraussetzungen:
- Es darf kein Bürgergeld (SGB-II-Leistung) erhalten.
- Beziehst du als Alleinerziehende SGB-II-Leistungen, musst du mindestens 600 Euro brutto verdienen.
- Dein Kind darf nicht durch den Unterhaltsvorschuss auf Bürgergeld angewiesen sein.
Wird dein Kind 18, endet der Anspruch.
In 3 Schritten zur Leistung
- Der Mindestunterhalt ist die Grundlage für den Unterhaltsvorschuss. Du findest ihn in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Er ist abhängig vom Alter deines Kindes.
- Von diesem Betrag wird das volle Kindergeld (des ersten Kindes) abgezogen.
- Geht dein Kind nicht mehr in die Schule und hat es ein Einkommen (Waisenrente, Lehrlingsgehalt, Vermögenseinkünfte usw.)? Einige Unkosten erkennt das Jugendamt als Aufwand an (z.B. Ausbildungspauschale, Werbungskosten). Der Rest wird zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Gut zu wissen:
Dein Einkommen als Alleinerziehende hat auf die Berechnung keinen Einfluss.
Für dich ist der Unterhaltsvorschuss möglicherweise ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber es ist immerhin etwas und im besten Fall nur übergangsweise nötig. Das Antragsformular erhältst du beim zuständigen Jugendamt. Den ausgefüllten Bogen musst du bei der Unterhaltsvorschussstelle schriftlich einreichen. Bei manchen Behörden geht das auch online.
Übrigens:
Mit dem Unterhaltsvorschuss ist der Kindsvater lange nicht aus der Pflicht. Sobald er zahlungsfähig ist, wird das Jugendamt das Geld wieder bei ihm eintreiben.
Wann hast du keinen Anspruch?
- Wenn du mit einem neuen Partner oder einer Partnerin zusammenlebst oder wieder heiratest.
- Wenn du (oder dein Kind) beim Kindsvater wohnst.
- Wenn der Erzeuger Kindesunterhalt zahlt, der mindestens in Höhe des Unterhaltsvorschusses liegt.
- Wenn der Kindsvater das Kind zu mindestens 40 Prozent betreut oder ihr das echte Wechselmodell lebt.
- Wenn du dich weigerst, dem Jugendamt zu verraten, wer der Vater ist oder wo er lebt.
Du weißt nicht, wer der Kindsvater ist? Ist er umgezogen und nicht auffindbar? Liegt keine Vaterschaftsanerkennung vor? Auch in diesen Fällen bekommst du die Leistung. Du musst allerdings mithelfen, den Vater festzustellen bzw. aufzufinden (Mitwirkungspflicht).

Beistandschaft
Beim Jugendamt in deiner Nähe kannst du kostenlos eine Beistandschaft beantragen. Der Schritt ist sinnvoll, wenn ihr eure Konflikte nicht lösen könnt oder die Vaterschaft noch geklärt werden muss. Dazu schickt dir das Amt ein Formular zum Ausfüllen.
Beistandschaft bedeutet:
Das Jugendamt vertritt dein Kind gesetzlich vor dem Familiengericht, bei allen Abstammungs- und Unterhaltsverfahren (Klärung von Vaterschaft und Kindesunterhalt).
Zur besseren Kontrolle kann außerdem veranlasst werden, dass der Zahler den Kindesunterhalt direkt an das Jugendamt überweist.
Vaterschaft: Ein Kind hat das Recht zu wissen, wer sein Vater ist. Daraus ergeben sich viele Ansprüche in Form von Unterhalt, Renten, Erbe und Versicherungen. Mit einer Beistandschaft wird das Jugendamt einiges in Bewegung setzen, um den Erzeuger zu finden.
Du kannst die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden. Sie erlischt automatisch, wenn:
- das Jugendamt alle Ansprüche für dein Kind durchgesetzt hat.
- das Kind volljährig ist.
- du ins Ausland ziehst.
- ihr auf das Wechselmodell umsteigt.
Der Vater zahlt nicht: Kindesunterhalt einklagen
„Von mir bekommst du keinen Cent!“ Hast du diesen Spruch schon mal gehört? Vielleicht hat der Vater auch damit gedroht, sich arbeitslos zu melden. Auf diese Weise versuchen manche Erzeuger, Druck auf die Mutter ihrer Kinder auszuüben.
Dies ist nicht nur ein existenzbedrohendes Machtspiel, sondern auch eine Form von finanzieller Gewalt.
Lass dir das nicht gefallen. Wenn alle Einigungsversuche gescheitert sind, kannst du (bzw. bei Beistandschaft das Jugendamt) den Kindesunterhalt mit Hilfe einer Anwältin / eines Anwalts vor dem Familiengericht einklagen. Das geht auch rückwirkend. Bis zu dem Monat, in dem du den Vater zum ersten Mal schriftlich (evtl. in einem Trennungsbrief) dazu aufgefordert hast.
Verweigert der Kindsvater den Unterhalt, kann das eine Straftat sein. Und zwar dann, wenn dadurch deine Lebensgrundlage bedroht ist oder du dadurch auf Hilfe von außen (Bürgergeld) angewiesen bist.
Vermeide unnötige Kosten
Bevor du gerichtlich etwas in die Wege leitest, musst du dem Kindsvater die Chance geben, sich per Unterschrift zum Kindesunterhalt zu verpflichten.
Du musst erst alle Möglichkeiten zu einer Einigung ausschöpfen. Tust du das nicht, bleibst du womöglich auf den Prozesskosten sitzen.
Nicht ohne meine Anwältin
Lass dich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht beraten! Sie oder er hilft dir bei allen Anträgen und ein erster Anruf ist oft kostenlos. Hast du kein Einkommen, gibt es beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (Eigenanteil: 15 Euro) und im weiteren Verlauf Verfahrenskostenhilfe.

Kein Kindesunterhalt ohne Vater
Wurde euer Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren, ist der (Ex-)Ehemann automatisch der rechtliche Vater. Das ist auch der Fall, wenn es nicht sein Leibliches ist, weil es zum Beispiel durch eine Affäre entstand.
Der rechtliche Vater ist zum Kindesunterhalt verpflichtet.
Warst du nicht verheiratet, als euer Kind geboren wurde, und hat der Vater keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben? Dann musst du (bzw. dein Anwalt / deine Anwältin oder die Beistandschaft) beim zuständigen Familiengericht erst einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen.
Im Zweifelsfall wird das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen. Nur, wenn der Vater feststeht, kannst du ihn auf Unterhalt verklagen.
Behauptet der Vater, nicht der Erzeuger zu sein?
Sein Verdacht allein reicht nicht aus, sich um den Unterhalt zu drücken. Damit er seiner Pflicht entkommt, muss er die Vaterschaft anfechten. So ein Verfahren ist relativ aufwändig. Zum Beispiel braucht er für deine Untreue konkrete Beweise (Zeugen, Chatverläufe, Briefe usw.).
So klagst du
Gerichtsverfahren ziehen sich. Deshalb gibt es für minderjährige Kinder, die nicht im echten Wechselmodell leben, das „vereinfachte Verfahren in Unterhaltsangelegenheiten“. Das geht schneller und kostet meist weniger, weil strenge Formvorgaben dem Kindsvater nur wenig Spielraum zum Widerspruch lassen. Außerdem entfällt (anders als beim regulären Unterhaltsverfahren) die Anwaltspflicht.
Für das vereinfachte Verfahren erhältst du beim Jugendamt oder Amtsgericht ein Formular. Das gibst du zusammen mit dem Antrag auf Zahlung des Kindesunterhalts beim Familiengericht (der zuständigen Behörde des Amtsgerichts) ab.
Aufgepasst!
Die Vorgaben, die du beachten musst, sind teilweise kompliziert. Darum solltest du dich, auch wenn du das nicht musst, anwaltlich beraten lassen.
Ob das vereinfachte Verfahren für dich infrage kommt, solltest du mit einem Anwalt /einer Anwältin besprechen. Wenn der Kindsvater einen (gut begründeten) Einspruch einlegt, kann das vereinfachte Verfahren in ein langwieriges normales Klageverfahren übergehen. Erwartest du das von vornherein, macht es Sinn, direkt ein reguläres Verfahren in die Wege zu leiten.
Verdient der Zahlungspflichtige nichts oder sehr wenig? Diese Ausrede zieht nicht. Das Gericht kann ihn zwingen, zu arbeiten. Er muss einen (auch ausbildungsfremden) Job annehmen. Evtl. muss er sich noch einen Nebenjob suchen und bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten.
(Urteil: OLG Brandenburg AZ: 13 UF 77/19)
Arbeitet der zahlungspflichtige Kindsvater weniger, als ihm möglich wäre, kann das Gericht ihm ein fiktives Einkommen anrechnen. Danach wird dann der Kindesunterhalt berechnet. Auch, wenn er das Geld nicht verdient.
Egal, für welchen Weg du dich entscheidest. Das Ziel durch den Gang vor Gericht ist ein gerichtlicher Unterhaltstitel. Du kannst damit (wie auch beim außergerichtlichen Unterhaltstitel) den Unterhalt vollstrecken lassen, wenn der Kindsvater weiterhin streikt.

Großeltern haften für ihre Enkel
Manchmal lässt sich der zahlungspflichtige Vater durch keine Instanz zum Zahlen bewegen. Möglicherweise ist er unauffindbar. Oder wegen einer Erkrankung, eines Unfalls usw. arbeitsunfähig.
In solchen Fällen kann ein Gericht die nächsten Verwandten in die Pflicht nehmen. In der gesetzlichen Rangfolge trifft das in erster Linie … dich selbst! Du wärst also ganz allein für Betreuungsunterhalt und Barunterhalt deinem Kind gegenüber verantwortlich.
In der Realität ist das meist nicht machbar.
Aus dem Grund kommen als nächstes die Großeltern des Kindes ins Spiel – und damit in die Ersatzhaftung. Das heißt, sie werden an eurer Stelle zur Verantwortung gezogen. Deshalb richtet sich die Höhe des Unterhalts nach dem Einkommen von euch Eltern und nicht nach dem der Großeltern.
Enkelhaftung? Nicht unbedingt
Die Unterhaltspflicht von Verwandten ist die absolute Ausnahme!
Sie besteht nicht automatisch. Ein Familiengericht muss das prüfen und anordnen.
Mildernde Umstände für Oma und Opa
Der Unterhalt wird auf alle noch lebenden Großeltern je nach Einkommen aufgeteilt. Ihr Selbstbehalt (ein Betrag, der ihnen grundsätzlich zum Leben bleiben muss) ist jedoch höher angesetzt als bei euch Eltern. Ist einer von ihnen noch berufstätig, wird außerdem nur die Hälfte des Einkommens das über den Selbstbehalt hinaus geht, angerechnet.
Großeltern zahlen nur Enkelunterhalt, wenn sie über ein sehr hohes Einkommen oder eine großzügige Rente verfügen.
Außerdem: Oma und Opa unterliegen nicht (anders als die Eltern) der verschärften Unterhaltspflicht. Kein Richter darf sie zwingen, (mehr) zu arbeiten oder einen Nebenjob anzunehmen.
Hier bekommst du Hilfe
- Hier findest du dein Jugendamt vor Ort.
- Immer mehr Jugendämter gehen mit der Zeit. Dort kannst du Unterhaltsvorschuss online beantragen.
- Rund um deine Unterhaltsrechte und alle anderen familiären Probleme bietet dir deine Caritas vor Ort eine anonyme Beratung an. Telefonisch, persönlich und online.

30.08.2025
Besonderheiten beim Kindesunterhalt
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Alle Quellenangaben findest du in diesem Dokument.
FAQ
Der Vater zahlt keinen Kindesunterhalt zahlt – Was kann ich tun?
Das Jugendamt ist deine erste Anlaufstelle, wenn der Vater keinen Kindesunterhalt zahlt, obwohl er es müsste. Dort kannst du eine Beistandschaft beantragen. Die Mitarbeiter rechnen dann den Unterhalt aus. Ziel ist, dass der Kindsvater eine Jugendamtsurkunde unterschreibt. Damit bestätigt er seine Zahlungspflicht. Weigert er sich, kann das Amt den Unterhalt einklagen.
Was ist das vereinfachte Verfahren beim Kindesunterhalt?
Das reguläre Unterhaltsverfahren kann lange dauern. Deshalb gibt es für minderjährige Kinder, die nicht im echten Wechselmodell leben, das „vereinfachte Verfahren in Unterhaltsangelegenheiten“. Es unterliegt strengen Vorgaben, die dem Vater wenig Spielraum für Widerspruch lassen. Außerdem entfällt die Anwaltspflicht. Dadurch ist das Verfahren meist schneller und günstiger.
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützung für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt bekommen. Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Mindestunterhalt, welcher im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und in der Düsseldorfer Tabelle definiert ist.
Wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?
Das Antragsformular für den Unterhaltsvorschuss bekommst du beim Jugendamt in deiner Nähe. Den ausgefüllten Antrag musst du bei der Unterhaltsvorschussstelle schriftlich einreichen. Bei manchen Behörden geht das auch online.
Was ist ein Unterhaltstitel?
Es gibt den gerichtlichen Unterhaltstitel, den du durch einen Gerichtsbeschuss erhältst und den außergerichtlichen Unterhaltstitel durch eine Notar- oder Jugendamtsurkunde. Beide sind gleichwertig. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, kannst du mit einem Unterhaltstitel den Kindesunterhalt vollstrecken lassen: Sein Lohn kann direkt beim Arbeitgeber beschlagnahmt oder sein Girokonto gesperrt werden. Du darfst auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der Sachwerte pfändet. Du musst dazu beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.
Was ist eine Beistandschaft?
Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft für dein Kind beantragen. Damit machst du die Behörde zum gesetzlichen Vertreter deines Kindes vor dem Amts- bzw. Familiengericht. Das gilt für alle Abstammungs- und Unterhaltsverfahren (Klärung von Vaterschaft und Kindesunterhalt). Außerdem kann der Unterhalt auf Wunsch direkt ans Jugendamt überwiesen werden, um besser zu kontrollieren, ob der Vater regelmäßig zahlt.
Was passiert, wenn der Vater keinen Kindesunterhalt zahlen kann?
Ist der Vater wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig? Dann kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Außerdem können du oder das Amt vor dem Familiengericht den Kindesunterhalt bei den nächsten Verwandten des Kindes einfordern. In erster Linie bist das du selbst! Kannst du nicht leisten, werden als nächstes die Großeltern in Betracht gezogen.
Müssen Großeltern für den Kindesunterhalt aufkommen?
Könnt ihr als Eltern den Barunterhalt für euer Kind nicht aufbringen, darf ein Familiengericht die Verwandten aus erster Linie dazu verpflichten. Das betrifft als nächstes die Großeltern. Damit sie als Ersatz-Leister infrage kommen, brauchen sie ein sehr hohes Einkommen bzw. eine großzügige Rente. Außerdem ist ihr Selbstbehalt (was ihnen zum finanziellen Lebensunterhalt zusteht) höher als bei euch Eltern. Und: Kein Gericht darf sie zwingen, für ihre Enkel (mehr) arbeiten zu gehen.
Die Unterhaltspflicht von Verwandten ist die absolute Ausnahme!

Musst du auch um den Kindesunterhalt kämpfen?
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