Gesteigerte Erwerbspflicht
Wenn Eltern Kindesunterhalt zahlen müssen, besteht für sie eine gesteigerte Erwerbspflicht. Sie müssen alles Zumutbare unternehmen, um ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Das bedeutet:
- Wer arbeitslos ist, muss sich intensiv um Arbeit bemühen.
- Wer nur Teilzeit arbeitet, muss versuchen, eine Vollzeitstelle zu finden.
- Wenn der normale Beruf nicht ausreicht, um den Unterhalt zu decken, muss notfalls eine Nebentätigkeit angenommen oder der Job gewechselt werden.
Maßstab
Die Grundversorgung des Kindes steht an erster Stelle. Das heißt: Auch wenn die Eltern wenig Geld haben, muss ihr Nachwuchs das Nötigste zum Leben bekommen. Dafür muss der unterhaltpflichtige Elternteil auch auf eigene Dinge verzichten, falls das nötig ist, um den Mindestunterhalt aufzubringen. Dessen Höhe definiert die Düsseldorfer Tabelle.

04.10.2025
Kindesunterhalt berechnen – Das kannst du jetzt selbst
Folgen bei Nichterfüllung:
- Fiktives Einkommen:
Wenn ein Elternteil nicht genug unternimmt, um Geld zu verdienen, kann das Familiengericht ein Einkommen annehmen, das derjenige bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte. Dieses fiktive Einkommen wird dann als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts herangezogen. - Strafrechtliche Folgen:
Die Verletzung der Unterhaltspflicht kann eine Straftat darstellen (§170 StGB). Und zwar dann, wenn dadurch die Lebensgrundlage des Zahlungsempfängers bedroht ist oder er/sie dadurch auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren!
Grenzen der gesteigerten Erwerbspflicht
Die gesteigerte Erwerbspflicht hat Grenzen. Beispielsweise kann sie eingeschränkt sein, wenn der Elternteil gesundheitlich nicht in der Lage ist, mehr zu arbeiten. Oder wenn objektiv keine Arbeit verfügbar ist.

