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Besonderheiten beim Kindesunterhalt

von

Bea Berger

Besonderheiten beim Kindesunterhalt
Einige Besonderheiten beim Kindesunterhalt gibt es zu beachten ®Alexa auf Pixabay

Beim Kindesunterhalt gibt es Sonderausgaben, die jenseits der Unterhaltszahlungen liegen. Kinder werden älter, Betreuungszeiten können sich verschieben. Eine besondere Rolle spielt das Wechselmodell.

Kindesunterhalt: Nix ist fix

Wer Kindesunterhalt zahlen muss, hängt in erster Linie davon ab, bei welchem Elternteil der Nachwuchs die meiste Zeit verbringt. Ist das bei dir? Dann muss der Vater zahlen. Aber den Unterhalt für das Kind selbst ausrechnen – ist das nicht wahnsinnig kompliziert? Die Antwort ist: Ja und Nein. Wie viel dir grundsätzlich zusteht, kannst du leicht herausfinden.


Kindesunterhalt berechnen

04.10.2025

Das kannst du jetzt selbst


Es gibt jedoch Besonderheiten, die du beachten musst. Kinder verursachen Zusatzkosten, die beim Kindesunterhalt nicht berücksichtigt sind. Außerdem kann der Unterhalt gekürzt werden. Zum Beispiel, wenn euer Sprössling eine Ausbildung beginnt. Oder derjenige, der zahlt, deutlich mehr Betreuungszeit übernimmt.

Welche Rolle spielt die Betreuungszeit?

Wohnt euer Kind zum größten Teil bei dir, lebt es im Residenzmodell. Hier holen viele Väter ihren Nachwuchs jedes zweite Wochenende und die Hälfte aller Ferien zu sich. Das zählt zum normalen Umgang. Seine Unkosten (Essen, Ausflüge, Strom usw.) darf der Vater nicht vom Kindesunterhalt abziehen. Sobald sich das Betreuungsverhältnis stark verschiebt, kann sich das jedoch ändern.

Wird euer Kind zu exakt 50 Prozent von euch beiden betreut, hat es zwei Lebensmittelpunkte: Das nennt sich echtes Wechselmodell. Beachte: Hier seid ihr beide zum Barunterhalt verpflichtet. Wer welchen Anteil zahlen muss, rechnet ihr nach euren Gehältern aus. Es kann sein, dass sich diese Geldbeträge ausgleichen und ihr auf Null rauskommt. Oder einer muss dem anderen einen Ausgleich erstatten.

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Dann sind da noch Betreuungszeiten, die zwischen dem Residenzmodell und dem echten Wechselmodell liegen. Hier gibt es keine klaren gesetzlichen Vorgaben. Manche Eltern einigen sich darauf, dass jeder seinen finanziellen Aufwand selbst bezahlt. Oft kommt es aber zu Streitigkeiten.

Natürlich könnt ihr jeden Betreuungstag vor Gericht ausfechten. Das ist nicht nur mühsam und teuer, sondern kann sich auch negativ auf das Wohl eures Kindes auswirken. Darum solltet ihr euch nach Möglichkeit abstimmen.

Mehrbedarf und Sonderbedarf

Weitere Besonderheiten beim Kindesunterhalt sind Zusatzausgaben, die nicht in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt sind. Wer von euch beiden diese Zusatzausgaben stemmt, müsst ihr individuell regeln. Man unterscheidet dabei zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf.

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Für den Zusatzbedarf eines Kindes ist nicht immer der Unterhaltszahler zuständig. Verfügt ihr beide über ein Einkommen, wird der Betrag für jeden anteilig ausgerechnet. Hast du als Unterhaltsempfängerin keinen eigenen Verdienst, zahlt der Kindsvater alleine. Für beide Fälle gilt: Der Unterhalt darf nicht gekürzt werden. Auch auf den Selbstbehalt des Zahlers haben die Kosten keinen Einfluss.

Besonderheiten beim Kindesunterhalt
Für volljährige Kinder gibt es weitere Besonderheiten beim Kindesunterhalt ®Bild von freepik

Wenn das Kind 18 wird

Dein Kind wird volljährig? Happy Birthday. Ein Grund zu feiern… oder nicht? Fällt sein Unterhalt nun weg? Schließlich ist es jetzt selbständig und benötigt keine Betreuung mehr. Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich auch komplett alleine versorgen kann.

Ihr müsst sicherstellen, dass eurer Nachwuchs eine ordentliche und seinen Begabungen entsprechende Ausbildung abschließen kann, ohne dabei in seiner Existenz gefährdet zu sein.

Auch hier erwarten dich Besonderheiten beim Kindesunterhalt. Unter folgenden Bedingungen wird dieser weiterhin fällig:

  1. Schule und Studium:
    Wenn euer Kind noch zur Schule geht oder studiert, seid ihr zum Kindesunterhalt verpflichtet. Auch, wenn es sein Studium nach abgeschlossener Lehre aufnimmt. Und sogar, wenn es im Ausland stattfindet.

    Voraussetzung: Das Studium muss die Lehre fachlich ergänzen. Es sollte innerhalb der Regelzeit abgeschlossen werden. (In den ersten drei Monate ist jedoch ein Wechsel möglich.)
  2. Kinder in Berufsausbildung:
    Solange sich euer Nachwuchs in seiner ersten Berufsausbildung befindet, müsst ihr (bis zum Abschluss) für seinen Unterhalt sorgen. Einen Teil seines Einkommens dürft ihr vom Kindergeld abziehen.
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Privilegiert oder nicht?

Trotz des Rechts auf Kindesunterhalt kann es vorkommen, dass ein volljähriges Kind leer ausgeht, bzw. reduzierten Unterhalt bekommt. Denn der Gesetzgeber unterscheidet zusätzlich zwischen zwei Gruppen:

Privilegierte Volljährige:
Diese jungen Erwachsenen haben dieselben Rechte auf Unterhalt wie minderjährige Kinder. Sie werden also bei Berechnung und Verteilung gleich behandelt. Dazu müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie leben bei mindestens einem Elternteil
  • Sie sind unverheiratet
  • Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Sie befinden sich in einer allgemeinen Schulausbildung (Mittelschule, Realschule, Gymnasium oder Fachoberschule)
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Nicht privilegierte Volljährige:
Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen der privilegierten Volljährigen. Deshalb stehen sie in der Rangfolge im Unterhaltsrecht weiter hinten. Das kann dazu führen, dass z.B. für ein volljähriges Kind im Studium nichts oder nur wenig übrigbleibt.

Eltern an der Leistungsgrenze

Schon klar, dem Nachwuchs soll es an nichts fehlen. Seine berufliche Zukunft darf nicht gefährdet sein. Aber was ist, wenn ihr als Eltern an eurem wirtschaftlichen Limit angekommen seid? Ist euer Einkommen so gering, dass eure Altersvorsorgen in Gefahr sind, müsst ihr keine zusätzlichen Ausbildungen, Studiengänge oder Auslandsaufenthalte finanzieren.

Besonderheiten beim Kindesunterhalt Femformation
Volljährig und bocklos? Eltern müssen nicht ewig Kindesunterhalt zahlen. © Karola-G Pexels

Ewige Orientierungsphase?

Euer erwachsenes Kind kann sich nicht endlos von euch finanzieren lassen. Es muss seine Ausbildung zielstrebig und ernsthaft – ohne große Zeitverzögerung – durchziehen.

Eine vermasselte Abschlussprüfung ist noch okay. Schwänzt dein Kind jedoch die Berufsschule, fällt mehrmals durch oder wechselt häufig das Studienfach, sieht die Sache anders aus.

Ein Kind darf sich einmal umorientieren. Wenn es z.B. feststellt, dass sein eingeschlagener Weg nicht der richtige war. Es darf seine Erstausbildung abbrechen und eine andere beginnen. Auch einen Studienwechsel in den ersten zwei Semestern müsst ihr ihm zugestehen.

Du glaubst, dass dein Kind absichtlich bummelt? Dann hast du das Recht, Nachweise über den Verlauf seiner Ausbildung oder seines Studiums zu verlangen. Zum Beispiel kannst du dir seine Prüfungsergebnisse vorlegen lassen. Dazu ist dein Kind verpflichtet, wenn du es aufforderst.

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Wie wird denn nun gerechnent?

Mit dem 18. Geburtstag erlischt das Sorgerecht beider Eltern. Euer Kind ist erwachsen und muss seinen Kindesunterhalt selbst bei euch einfordern. Es ist nun egal, bei wem es lebt oder ob es eine eigene Wohnung hat. Ihr seid jetzt beide zum Barunterhalt verpflichtet. Zur Berechnung wird euer gemeinsames Einkommen herangezogen.

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Wer volljährig wird muss sich selbst um seinen Unterhalt kümmern ®Annette auf Pixabay

Und so geht’s:

Beachte den Selbstbehalt

Auch ihr als Eltern braucht eine Grundlage zum Leben. Darum habt ihr einen Anspruch auf Selbstbehalt. Das ist eine Summe, die ihr für euch behalten dürft. Sie bleibt vom Unterhalt unberührt. Den aktuellen Stand findest du in der Düsseldorfer Tabelle. Hier gibt es zwei Arten:

  1. Notwendiger Selbstbehalt
    Er gilt sowohl bei minderjährigen Kindern als auch bei privilegierten Volljährigen. Für erwerbstätige Unterhaltspflichtige ist er etwas höher als für arbeitslose.
  2. Angemessener Selbstbehalt
    Der Betrag ist hier etwas höher als beim notwendigen Selbstbehalt und gilt für nicht privilegierte Volljährige.

Volljährige Kinder mit Behinderung

In der Regel endet der Kindesunterhalt, wenn euer Kind seine berufliche Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat. Aber: Für Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht aus eigener Kraft für sich sorgen können, gibt es keine Begrenzung. Sie haben ein lebenslanges Recht auf Unterhalt.

Ein Sozialträger, der für den Betroffenen zuständig ist (z.B. das Sozialamt), kann den Kindesunterhalt bei den Eltern einklagen. Es spielen jedoch noch weitere Faktoren eine Rolle. Eingliederungshilfe, finanzielle Verhältnisse von Eltern und Kind usw. Im Zweifel macht es Sinn, einen Fachanwalt für Behindertenrecht zu befragen.

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Neuer Partner – was ändert sich?

Du wohnst mit deinem neuen Lebensgefährten zusammen oder hast wieder geheiratet? Verdient er zum Unmut des Kindsvaters auch noch gutes Geld? Das hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt. Dein Partner muss den Kindern eines anderen Mannes keinen Unterhalt zahlen.

Vielleicht lebt der zahlungspflichtige Kindsvater mit einer neuen Partnerin zusammen, die arbeiten geht oder vermögend ist. Auch das beeinflusst erst einmal nicht die Höhe des Kindesunterhalts. Die Neue kann so viel verdienen, wie sie möchte. Mit zwei Ausnahmen:

  1. Der Erzeuger hat bisher weniger gezahlt, als er müsste. Weil er sonst unter den Selbstbehalt gefallen wäre. Sinken durch das Zusammenleben mit der neuen Partnerin seine Lebenshaltungskosten z.B. durch geringere Miete, kann auch sein Selbstbehalt sinken. Er muss dadurch den vollen Kindesunterhalt bezahlen.
  2. Hat der Vater deines Kindes gar kein, seine neue Ehefrau jedoch ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, könnte er ein Taschengeld von ihr verlangen. Das zählt zu seinem Einkommen. Und kann dadurch Einfluss haben auf den Kindesunterhalt, den er zahlen muss.

Aber was machst du, wenn der Kindsvater sich quer stellt? Zahlt er den Unterhalt nur nach Lust und Laune oder verweigert ihn komplett? Dagegen kannst du dich wehren.


Vater zahlt keinen Kindesunterhalt

31.08.2025

Hier bekommst du die Unterstützung die du brauchst



Alle Quellenangaben findest du in diesem Dokument.

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Das Leben verändert sich ständig, Kinder werden älter. So müssen wir uns immer wieder neu mit dem Kindesunterhalt auseinandersetzen. Als alleinerziehende Mutter ist es mir wichtig, die Details genau zu kennen. Damit weiterhin alles fair über die Bühne geht.

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