Gesetzliche Erbfolge
Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz entscheidet, wer welchen Anteil vom Verstorbenen (Erblasser) bekommt.
Das Prinzip dahinter
Je näher die Personen miteinander verwandt sind, desto wahrscheinlicher und höher ist der Anspruch aufs Erbe. Die gesetzliche Erbfolge arbeitet hier mit „Ordnungen“: Solange es Erben einer näheren Ordnung gibt, gehen weiter entfernte Verwandte leer aus.
Erste Ordnung: Kinder bevorzugt
Zur ersten Ordnung gehören die leiblichen und adoptierten Kinder des Verstorbenen. Sie erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen eigene Kinder (also die Enkel) an seine Stelle. Solange es Kinder oder Enkel gibt, kommen Eltern oder Geschwister nicht zum Zug.
Zweite Ordnung: Eltern und Geschwister
Gibt es keine Kinder oder Enkel, erben die Eltern. Leben sie noch, erhalten sie jeweils die Hälfte.
Sind die Eltern bereits verstorben, treten deren Kinder (Geschwister des Verstorbenen) an ihre Stelle. Auch hier gilt wieder: Jeder Zweig bekommt den Anteil, der ihm laut Gesetz „zusteht“.
Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
Erst wenn weder Kinder noch Eltern oder Geschwister vorhanden sind, kommen die Großeltern und deren Nachkommen ins Spiel. Darunter z.B. Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen. Fehlen auch sie, geht es immer weiter in entferntere Verwandtschaftslinien. Gibt es am Ende überhaupt keine Erben, erbt der Staat.

22.02.2026
Was bringt die Ehe wirklich?
Welche Vor- und Nachteile bringt die Ehe mit sich?
Gesetzliche Erbfolge: Was ist mit dem Ehepartner?
Laut Ehegattenerbrecht erbt der Ehepartner immer mit – zusätzlich zu den Verwandten. Wie hoch der Anteil ist, hängt davon ab, welche Verwandten noch leben und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.
Beispiel
Hinterlässt jemand einen Ehepartner und zwei Kinder im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Warum die gesetzliche Erbfolge wichtig ist
Die gesetzliche Erbfolge ist eine Art Auffangnetz. Sie sorgt dafür, dass Vermögen nicht „herrenlos“ bleibt. Aber sie berücksichtigt weder persönliche Wünsche noch besondere Beziehungen oder individuelle Lebenssituationen (Patchworkfamilie, unverheiratete Paare etc.)
Per Testament Fakten schaffen
Frage dich: Reicht dir die gesetzliche Lösung oder willst du selbst gestalten? Ein Testament schafft Klarheit und verhindert Konflikte. Es ist einfach gesagt dein letzter Wille in Form eines Dokuments, das du per Hand schreibst und mit Datum sowie Unterschrift versiehst. Darin kannst du festlegen, wie dein Vermögen nach deinem Tod verteilt wird.
Bedenke:
Was zu Lebzeiten nicht durch ein Testament geregelt ist, entscheidet im Todesfall das Gesetz.
Dabei kannst du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, aber du solltest dich beim Verfassen des Testaments trotzdem daran orientieren. Lass dich anwaltlich beraten und finde heraus, ob z.B. ein Ehegattentestament Sinn machen würde.

