Testament

Ein Testament wird auch letzter Wille genannt. Mit diesem Schriftstück entscheidest du als Erblasser darüber, was nach deinem Tod mit deinem Nachlass passiert. Dazu gehören z.B. Immobilien, Autos, Schmuck, Bankkonten, Verträge und digitaler Nachlass wie E-Mail-Konten. Aber auch offene Rechnungen sowie vorhandene Schulden.

Der erste Schritt, bevor du ein Testament schreibst: Informiere dich, wer laut gesetzlicher Erbfolge welchen Anteil von dir bekommen würde. Willst du das anders regeln, verfasse ein Testament.

Damit ein Testament gültig ist, musst du „testierfähig“ sein. Damit ist gemeint, dass du frei von äußeren Einflüssen handelst – also nicht gezwungen wirst – und dir ein klares Urteil darüber bilden kannst, was du mit deinem Testament bewirkst. Erfüllst du diese Voraussetzungen nicht, ist dein Testament unwirksam.

Testament per Hand schreiben

Der Klassiker ist das handschriftliche Testament. Dafür reicht ein Stift und ein Blatt Papier. Du notierst genau, wer was bekommen soll. Du kannst mehrere Erben einsetzen, jemanden zum alleinigen Erben benennen oder ihn enterben.

Hier gibt es jedoch Grenzen, weil bestimmte Personen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Darunter Ehepartner, Kinder und Enkel. Das heißt: Ihnen steht ein Anteil deines Erbes zu. Auch, wenn du das nicht willst.

Nutze als Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“.

Das Testament unterschreibst du mit Vor- und Nachnamen. Bei mehreren Seiten am besten auf jeder Seite. Ort und Datum müssen auch rein. Du kannst das Testament immer wieder anpassen: Vernichte die alte Version und schreibe es neu.

Hinterlege es so, dass es gefunden wird. Du kannst auch Angehörigen oder Vertrauenspersonen sagen, wo du deinen letzten Willen aufbewahrst.

Testament vom Notar beurkunden

Möchtest du deinen letzten Willen nicht mit der Hand schreiben, kannst du dich an ein Notariat wenden, wo ein notarielles bzw. öffentliches Testament erstellt wird. Die Notarin hört sich deine Wünsche an, berät dich und schreibt alles auf.

Dann beurkundet sie dein Testament. Das dient als rechtssicherer Beweis dafür, dass der Inhalt gültig ist. Außerdem wird dein letzter Wille amtlich aufbewahrt und dadurch im Todesfall sicher gefunden. Alternativ kannst du dein Testament selbst schreiben oder von einem Rechtsanwalt aufsetzen lassen und damit zur Notarin gehen. Nachteil: Jede nachträgliche Anpassung kostet Geld.

3 weitere Arten von Testamenten

Welche Art von Testament in deinem Fall Sinn macht, solltest du mit Experten (Anwalt, Steuerberater, Notar) klären. Hier sind drei Varianten kurz vorgestellt.

1. Ehegatten-Testament

Paare, die verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben, können ein gemeinsames Testament (Ehegattentestament) verfassen.

2. Behindertentestament

Wenn Menschen mit Behinderung Sozialleistungen beziehen und Vermögen erben, müssen sie das Erbe für diese Leistungen einsetzen. Mit dem Behindertentestament können die Eltern das verhindern.

3. Nottestament

Liegt der Erblasser im Sterben oder ist in einer lebensbedrohlichen Lage, bleibt für ein eigenhändiges bzw. notarielles Testament oft keine Zeit. Darum gibt es das Nottestament. Dabei müssen drei Zeugen den letzten Willen anhören und per Unterschrift bestätigen.

Das Nottestament verliert seine Gültigkeit, wenn der Erblasser drei Monate nach dem Verfassen noch am Leben ist.