Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein internationaler Vertrag des Europarates, der 2011 im türkischen Istanbul unterzeichnet wurde. Ziel ist es, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen und Übergriffe gegen sie zu verhindern. Dabei geht es auch grundsätzlich um Gleichstellung sowie das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben (was ein Menschenrecht ist).
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Am 1. August 2014 trat die Istanbul-Konvention offiziell in Kraft. Derzeit sind im Bündnis 38 europäische Staaten und die EU. Darunter seit 2018 auch Deutschland. Die Türkei, die den Vertrag als erster Staat unterzeichnet hatte, ist wieder ausgetreten, weil sie das „traditionelle Familien- und Geschlechterbild“ gefährdet sieht.
Wichtigste Punkte der Istanbul-Konvention
- Schutz der Opfer:
Frauen, die Gewalt erfahren (z. B. Stalking, häusliche, körperliche oder sexuelle Gewalt), sollen Schutz und Unterstützung bekommen. Etwa durch Beratungsstellen, Notunterkünfte wie Frauenhäuser, Therapie und anwaltliche Hilfe.
- Strafverfolgung:
Täter sollen bestraft und Gewalt darf nicht toleriert werden.
- Vorbeugung:
Länder sollen dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst passiert. Z.B. durch Aufklärung und Bildungsangebote.

02.07.2025
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Ist die Istanbul-Konvention verbindlich?
Jedes Land, das diese Konvention unterschreibt und ratifiziert (offiziell zustimmt und sich daran hält), muss die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Das heißt: Gesetze, Schutzmaßnahmen und Strafverfolgung müssen so gestaltet werden, dass sie den Anforderungen des Vertrages entsprechen.
Für wen gilt sie und wie?
Die Istanbul-Konvention gilt nicht automatisch direkt für einzelne Personen.
Bürgerinnen können sich also nicht unmittelbar darauf berufen.
Denn die Konvention wirkt über die Gesetze, die ein Land zur Umsetzung erlässt. Beispiel: Das Gewalthilfe-Gesetz, das ab 2032 in Kraft treten soll. Es handelt sich um ein Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Istanbul-Konvention?
Es gibt einen Monitoring-Mechanismus (GREVIO), der überprüft, ob die Staaten die Konvention einhalten. Verstöße gegen die Konvention selbst führen nicht automatisch zu Strafen. Aber es kann politischen Druck und Empfehlungen geben.
Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) dafür zuständig, regelmäßig zu prüfen und zu berichten, wie Deutschland die Istanbul-Konvention umsetzt. Das Bundesfrauenministerium unterstützt diese Arbeit finanziell.

