Sexuelle Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, ob, mit wem und wie er sexuelle Erfahrungen machen möchte. Ohne Druck, Zwang oder Gewalt. Es geht darum, dass jeder die Kontrolle über seinen eigenen Körper und seine Sexualität hat – und dabei von anderen respektiert wird.

Sexuelle Selbstbestimmung: Welche Rolle spielt das Alter?

Junge Menschen entwickeln ihre Sexualität schrittweise. Auf diesem Weg müssen sie per Gesetz vor Ausbeutung und Missbrauch bewahrt werden. Darum hängt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vom Alter und den Umständen ab:

Wie sieht der rechtliche Schutz aus?

Die sexuelle Selbstbestimmung ist durch verschiedene Gesetze geschützt. Sie sollen verhindern, dass Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt oder Opfer von sexueller Gewalt werden. In Deutschland regeln das vor allem die Paragraphen des Strafgesetzbuches (§§ 174 ff. StGB). Hier sind die 3 zentrale Punkte:

  1. Dein Wille zählt: Sexuelle Handlungen sind nur erlaubt, wenn alle Beteiligten freiwillig zustimmen. Nach dem Prinzip: „Nein heißt Nein“. Wer das ignoriert, begeht eine Straftat wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB).
  2. Missbrauch von Abhängigkeit: Personen in Abhängigkeitsverhältnissen (z. B. Schüler-Lehrer, Patient-Therapeut) dürfen nicht ausgenutzt werden (§ 174 StGB).
  3. Sexuelle Belästigung: Jede unerwünschte und sexuell motivierte Berührung ist strafbar (§ 184i StGB).

Darüber hinaus ist die sexuelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verankert
(Artikel 2: freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit).