Beistandschaft

Eine Beistandschaft ist eine rechtliche Unterstützung, die das Jugendamt für Elternteile anbietet, die vorwiegend allein für ihr Kind sorgen. Sie dient dazu, den Elternteil zu entlasten. Das Amt handelt als rechtlicher Vertreter des Kindes in zwei Bereichen:

  1. Feststellung der Vaterschaft: Wenn der Kindsvater die Vaterschaft nicht offiziell anerkannt hat, hilft das Jugendamt dabei, die Vaterschaft rechtlich festzustellen.
  2. Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen: Wenn der zahlungspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt zahlt, unterstützt das Jugendamt den betreuenden Elternteil dabei, den Unterhalt einzufordern. Dazu kann es beispielsweise die Höhe des Unterhalts berechnen und den Anspruch (wenn nötig) gerichtlich geltend machen.

    Außerdem kann der Unterhalt auf Wunsch direkt ans Jugendamt überwiesen werden, um besser zu kontrollieren, ob der Vater regelmäßig zahlt.
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Beistandschaft beantragen

Die Beistandschaft kostet nichts. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt in der Nähe des Wohnortes. Eine werdende Mutter kann diese Unterstützung bereits vor der Geburt des Kindes beantragen. Wer dazu Fragen hat, bekommt beim Amt kostenlose Beratung (telefonisch oder vor Ort).

Wann endet die Beistandschaft?

  1. Auf Wunsch:
    Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann sie jederzeit schriftlich beim Jugendamt beenden lassen, wenn die Unterstützung nicht mehr benötigt wird.
  2. Bei Volljährigkeit:
    Die Beistandschaft endet automatisch, sobald das Kind 18 Jahre alt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann das Kind seine Angelegenheiten selbst regeln.
  3. Wechsel in der Obhut:
    Zum Beispiel, wenn das Kind dauerhaft in eine Pflegefamilie kommt, in die Obhut des anderen Elternteils wechselt oder ein Wechselmodell gelebt wird.
  4. Wegzug:
    Wenn der betreuende Elternteil mit dem Kind ins Ausland zieht.
  5. Ziel wurde erreicht:
    Zum Beispiel, wenn die Vaterschaft geklärt ist und keine weiteren Unterhaltsansprüche mehr geltend gemacht werden müssen.