Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz (auch Verfassung genannt) ist die wichtigste Rechtsgrundlage in Deutschland. Es wurde am 23. Mai 1949 eingeführt, um Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit zu sichern. Das Grundgesetz ist eine Art Regelbuch für das Zusammenleben. Es legt fest, nach welchen Werten unser Land funktioniert, welche Rechte und Pflichten die Menschen haben und wie die Regierung arbeiten soll. Nach dem Grundgesetz müssen sich alle anderen Gesetze in Deutschland richten.

Die zentralen Punkte im Grundgesetz:

Der wichtigste Satz der Verfassung lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Damit ist gemeint, dass jede Person Respekt verdient hat und niemand herabgewürdigt oder schlecht behandelt werden darf. Das beinhaltet auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder darf seine Persönlichkeit frei entfalten, wenn er damit keinem anderen schadet.

Grundrechte:

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Meinungsfreiheit: Du darfst sagen, schreiben und zeigen was du denkst.
  • Religionsfreiheit: Du darfst glauben, was du möchtest.
  • Gleichheit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
  • Demokratie: Das Volk entscheidet durch Wahlen, wer das Land regiert.
  • Ehe und Familie: stehen unter besonderem Schutz.
  • Rechtsstaatlichkeit: Es gibt klare Regeln, die für alle gelten. Auch für die Regierung. Niemand steht über dem Gesetz.
  • Föderalismus: Deutschland ist in 16 Bundesländer aufgeteilt. Diese dürfen einige Dinge (Schule, Polizei) selbst regeln.
  • Gewaltenteilung: Die Macht im Staat wird in drei Bereiche aufgeteilt, damit niemand zu viel Kontrolle hat: Der Bundestag (Legislative) macht die Gesetze und kontrolliert die Bundesregierung. Die Gerichte (Judikative) kontrollieren, ob alles rechtens ist. Die Regierung (Exekutive) führt zusammen mit den Bundesbehörden (z.B. Polizei und Finanzämter) die Gesetze aus.

Kann das Grundgesetz geändert werden?

Ja, aber das ist nicht einfach. Damit Änderungen im Grundgesetz gemacht werden können, müssen viele Politiker zustimmen. Genauer gesagt braucht es dazu mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates. Punkte wie Menschenwürde und Demokratie dürfen niemals abgeschafft werden. Sie bilden den unberührbaren Kern der Verfassung.