Bundesgerichtshof (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Gericht auf Bundesebene und steht über den Amtsgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten der einzelnen Bundesländer. Er trifft somit wichtige Entscheidungen im Zivil- und Strafrecht und untersteht organisatorisch direkt dem Bundesministerium für Justiz. Dabei bleiben die BGH-Richter aber unabhängig.

Seinen Sitz hat Der BGH in Karlsruhe. Er ist einer von insgesamt fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes. Die Weiteren:

  • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig
  • Bundesfinanzhof (BFH) in München
  • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
  • Bundessozialgericht (BSG) in Kassel

Die obersten Gerichtshöfe stellen auf ihren Rechtsgebieten ebenfalls die höchste Instanz dar. Sie sind unabhängig voneinander organisiert. Es gibt jedoch einen gemeinsamen Senat, der entscheidet, wenn sich grundsätzliche Rechtsfragen überschneiden.

Aufgaben des BGH

Der BGH ist vor allem dazu da, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das deutsche Recht weiterzuentwickeln. Er trägt dazu bei, dass die Gesetze überall gleich ausgelegt und angewendet werden. Außerdem überprüft er Entscheidungen der ihm untergeordneten Instanzgerichte auf Rechtsfehler.

Die Entscheidungen des BGH sind eine Art Leitlinie. Sie haben meist keine rechtliche oder verpflichtende Wirkung. Andere Gerichte müssen sich also nicht daran halten. Doch in der Regel folgen sie der Meinung des BGH, wenn sie ähnliche Fälle entscheiden.

Jede Entscheidung des BGH hat weitreichende Auswirkungen. Vor allem im Bereich des Zivilrechts, das viele Lebensbereiche betrifft.

Organisation

An der Spitze des BGH steht die Präsidentin bzw. der Präsident. Diese Person leitet das Gericht und ist die oberste Vorgesetzte aller Richter und Mitarbeitenden. Außerdem hat sie den Vorsitz in mehreren wichtigen Senaten. Das sind spezielle Richtergruppen des BGH, in denen besonders wichtige Entscheidungen getroffen werden. Am BGH sind ca. 150 Richter in rund 20 Senaten tätig.

Darüber hinaus gibt es beim BGH acht Spezialsenate für Landwirtschaft-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, den Kartellsenat sowie das Dienstgericht des Bundes. Und: Es gibt noch zwei große Senate. Einen in Zivilsachen und einen in Strafsachen. Sie bilden gemeinsam den Großen Senat.